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Energiesparförderungen sind Ländersache: Höhe, Art der Förderungen und Voraussetzungen sind daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Gefördert werden grundsätzlich:
- Verbesserung von Wasser-, Strom- und Gasinstallationen
- Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz der Gebäudehülle
- Heizungsanlage: Einbau von Zentralheizungen, Verbesserung der Effizienz, Substitution von fossilen Brennstoffen und Strom durch erneuerbare Energieträger
- Fernwärmeanschluss
- Wärmepumpe
- Photovoltaikanlage
- Wohnraumadaptierungen, beispielsweise behindertengerecht
Förderinstrument können Darlehen, Annuitätenzuschüsse, Ausfallsbürgschaften oder Einmalzuschüsse sein. Kriterien für die Förderhöhe sind unter anderem Eigenbedarf, Nutzfläche, Heizwärmebedarf, Darlehenslaufzeit, Erhaltungswürdigkeit, Zeitpunkt des Erwerbs, Alter des Hauses, Energieeinsparungspotenzial. Förderungswerber müssen nicht Eigentümer, sondern können auch Nutzungsberechtigte sein.
Zuständig ist das jeweilige Amt der Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung; in Wien die gemeinsame Informationsstelle von MA 25 und MA 50.
Die E.V.A. (Energieverwertungsagentur) bietet ein Nachschlagwerk für
Energiesparförderungen zum Preis von 418 Schilling an: Tel.: (01) 596 15
24-0. Kostenlos ist die Broschüre per Internet einzusehen:
www.eva.ac.at/esf/