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Energie sparen - Steuerliche Aspekte

Sind Energie sparende Maßnahmen steuerlich absetzbar?

Ja.

Solche Kosten können Sie im Rahmen der „Topf-Sonderausgaben“ steuerlich geltend machen. Pro Jahr können Sie Kosten in der Höhe von 40.000 Schilling absetzen (zusätzlich 40.000 Schilling als Alleinverdiener oder Alleinerzieher, ab drei Kindern zusätzlich 20.000 Schilling). Aber in diesen Gesamtbetrag wären auch andere Topf-Sonderausgaben, zum Beispiel Lebens- und Pensionsversicherungen, einzurechnen.

Steuerwirksam ist nur ein Viertel der bezahlten Kosten. Mit einem Kredit können Sie die Bezahlung auf mehrere Jahre verteilen und dadurch die Sonderausgaben länger ausnützen. Für die Anerkennung der Kosten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ausführung der Arbeiten durch einen konzessionierten Fachbetrieb (aus der Rechnung muss hervorgehen, dass nicht nur das Material geliefert wurde, sondern auch die Montage durch das Unternehmen durchgeführt wurde!).
  • Der Auftrag muss direkt vom Steuerpflichtigen erteilt werden. Beiträge, die Sie über die Miete zahlen müssen, sind nicht begünstigt.

Natürlich muss auch eine tatsächliche Energieeinsparung gegeben sein. Zum Beispiel Austausch eines Heizkessels und dadurch notwendige Kaminsanierung: Die Anschaffung eines neuen Heizkessels bewirkt eine Verbesserung der Heizleistung (Nutzungsgradverbesserung) und eine bessere Bedienbarkeit (wenn beispielsweise von Kohle- auf Gasheizung umgestellt wird). Die Kaminsanierung ist für den Betrieb des neuen Heizkessels notwendig (Folgekosten). Daher können Sie beide Ausgaben beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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