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Eigentum auch ohne Grundbuch?
Wenn ein Wohnungsverkäufer behauptet, außerbücherlicher Eigentümer zu sein, ist besondere Vorsicht geboten. Für die Abwicklung des Geschäftes, insbesondere für die Begleichung des Kaufpreises, sollten Sie unbedingt einen Treuhänder einschalten. Ein Fall von außerbücherlichem Eigentum liegt zum Beispiel vor, wenn eine Immobilienverwertungsfirma ein ganzes Haus zum Zweck des baldigen Abverkaufes von (künftigen) Eigentumswohnungen erwirbt.
Vom Verkäufer wird die Firma ab Kaufdatum mit der Verwaltung und Verfügung über die Liegenschaft betraut. Die leeren Wohnungen werden sofort als (künftige) Eigentumswohnungen angeboten und verkauft. Da sich die Firma für diese Miteigentumsanteile nicht im Grundbuch eintragen lässt, erspart sie sich die anteilige Grundbucheintragungsgebühr.
Was der Grundbuchauszug alles verrät
In unserem Buch „Wohnen im Eigentum“ geben wir anhand konkreter Beispiele eine Lesehilfe, was Sie dem Grundbuchauszug sonst noch an für Sie wichtigen Informationen entnehmen können.
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