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Wasserschaden - Erhaltungspflichten des Vermieters

Durch eine undichte Wasserleitung ist die Tapete in meiner Wohnung stellenweise arg beschädigt. Mein Vermieter will mir den Schaden aber nicht vollständig ersetzen, sondern nur das, was die Versicherung zahlt. Hat er da recht?
Versicherungsleistungen nichts zu tun, auch wenn Vermieter dies immer wieder behaupten. In einem Musterprozeß wurde sogar festgestellt, daß der Vermieter nach einem Rohrbruch die Kosten für die komplette Neuverfliesung übernehmen muß, wenn die alten Fliesen nicht mehr greifbar sind. Flickwerk aus unterschiedlichen Fliesen braucht der Mieter sich nicht gefallen zu lassen. Um Ihr Recht durchzusetzen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen den Schaden in normalem Standard selbst sanieren und klagen die Kosten dafür bei Gericht ein. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung ist das Risiko, den Prozeß zu verlieren, gering. Sie können auch bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten im Außerstreitverfahren stellen. Diese Verfahren dauern jedoch meist jahrelang. Daher sollten Sie diesen weniger aufwendigen Weg nur dann wählen, wenn es mit der Reparatur nicht eilt.

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