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Digitalkamera, Paysafecard - Scheinwerfer

 

Digitalkamera Sony MVC-CD 1000 -  CD statt Speicherkarte

Mit der neuen MVC-CD 1000 aus der Mavica-Reihe präsentiert Sony erstmals eine Digitalkamera, die Aufnahmen auf einer beschreibbaren 8 cm-CD (CD-R) abspeichert. Die Kamera hat einen internen CD-Brenner, der für die Speicherung einer Aufnahme rund fünf Sekunden benötigt. Ein praktikabler Ausweg aus dem leidigen Speicherdilemma digitaler Kameras: spezielle Speicherkarten, die untereinander nicht kompatibel sind; eine für Fotos hoher Auflösung viel zu geringe Speicherkapazität und das Ganze zu einem exorbitant hohen Preis.

Single-Rohlinge reichen

Die Sony MVC-CD 1000 gibt sich mit herkömmlichen Single-CD-Rohlingen zufrieden, die bereits um 20 Schilling zu haben sind. Damit steht ein Speichervolumen von rund 160 MB zur Verfügung, bei höchster Auflösung (2,1 Megapixel) reicht dies für 160 Bilder im JPEG-Format. Aber auch bei Verwendung des unkomprimierten TIFF-Formats passen immerhin 20 Bilder auf die CD.

Zum Vergleich: Für dieses Volumen würde man mehrere Speicherkarten benötigen (Compact Flash, Memory Stick…), die zusammen weit über 5000 Schilling kosten. Problemlos auch das Einlesen in den PC: Entweder man steckt die CD in das CD-ROM-Laufwerk des Computers, oder man verkabelt PC und Kamera über die USB-Schnittstelle. Der große Wermutstropfen – neben dem stolzen Kamerapreis von 24.000 Schilling – ist, dass einmal gespeicherte Bilder nicht mehr gelöscht werden können. Denn für überschreibbare CDs (CD-RW) ist der interne CD-Brenner nicht geeignet.

Keine Erschütterungen

Problematisch mag auch sein, dass während des Einbrennvorganges die Kamera nicht abrupt bewegt werden sollte. Erschütterungen könnten „Schreibfehler“ verursachen. Das lichtstarke Zehnfach-Zoomobjektiv deckt eine Kleinbild-Brennweite von 39 bis 390 mm ab. Weitere Details: optischer Bildstabilisator, manuelle Fokussierung mittels Drehring, Anschlussmöglichkeit für externe Blitzgeräte; aber kein optischer Sucher.

Paysafecard - Datenschutz ade

Die hohe Missbrauchsgefahr lässt viele Konsumenten vor Einkäufen im Internet zurückschrecken. Diesem verbreiteten Unbehagen wollen die Betreiber der Paysafecard (PSC) begegnen. Einfach, sicher und schnell sollen damit Zahlungen abgewickelt werden können. Die Paysafecard funktioniert ähnlich wie Wertkarten am Telekommunikationssektor: Karten mit Guthaben zwischen 300 und 1000 Schilling können in Geschäften, in BAWAG-Filialen und auf Postämtern gekauft werden. Man rubbelt einen 16-stelligen PIN-Code frei; hernach kann man im Internet Produkte ausgesuchter Anbieter auswählen und durch Eingabe dieses PIN-Codes bezahlen. Vorteile: Durch den begrenzten Wert der Karte bleibt das Risiko gering; eine Eingabe persönlicher Daten oder des Bankkontos ist nicht notwendig; es werden keine Kosten verrechnet.

Gut für Kleinbeträge

Kurz: Für Kleinbeträge könnte das ein ideales Zahlungssystem werden. Könnte. Denn derzeit gibt es noch eine Reihe von Anfangsschwierigkeiten und offenen Fragen. So verzögerte sich der Starttermin um einige Wochen, auch von den angekündigten 50 Webshops kann noch keine Rede sein. Zum Jahresende 2000 waren beispielsweise Hartlauer und Morawa Vertragspartner, Niedermeyer, Libro und Bilderland sollten („in Kürze“) folgen. Auch renommierte Handelsfirmen sind mit dem Verkauf per Internet offenbar noch nicht vertraut. Darauf weisen die häufigen Pannen hin: Sei es, dass gar keine Bestellung möglich war, dass die Vertragsbestätigung ausblieb oder der Betrag für ein nicht lieferbares Produkt nicht rückgebucht wurde.

Datenschutz ist mehr als fraglich

Fraglich ist vor allem die behauptete Anonymität. Wie anonym kann ein Käufer bleiben, der von seinem PC-Anschluss aus bestellt und seine Adresse als Zustellort angibt? Man müsste wohl von einem öffentlich zugänglichen PC aus bestellen und das Produkt an einen neutralen Ort zustellen lassen. In diesem Zusammenhang muss einen ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hellhörig machen: Darin verzichtet der Karteninhaber darauf, dass der Provider gegenüber der Firma Paysafecard und gegenüber der BAWAG zur Wahrung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses verpflichtet ist. Eine fragwürdige Vertragsklausel, noch dazu bei einem Produkt, das ja gerade jene Konsumenten anspricht, die ihre Daten nicht preisgeben wollen. Und den wenigsten von ihnen wird diese Klausel bewusst sein.

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