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Feuchtigkeitsschäden bei Handys - Gewährleistung unter Wasser

, aktualisiert am

Bei Gewährleistungsansprüchen sind die Servicepartner der Hersteller schnell mit "Wasserschäden" bei der Hand. Ein Vorwand?

"Ich habe um 421 Euro ein Smartphone erworben. Nach ca. sechs Monaten ist es einfach ausgegangen und ließ sich nicht mehr einschalten. Da habe ich es meinem Händler zur Reparatur übergeben. Nach vier Wochen kam die Verständigung, dass das Gerät angeblich einen Feuchtigkeitsschaden hat und nicht repariert wird. Ich habe immer sehr auf das Gerät geachtet und es ist nie mit Flüssigkeit in Kontakt gekommen."

Feuchtigkeitsschaden: immer dieselbe Geschichte

Ein neuwertiges Handy funktioniert nach wenigen Monaten nicht mehr, der Benutzer schickt es im Vertrauen, dass die Sache im Rahmen der Gewährleistung erledigt wird, an die Servicestelle. Nach geraumer Zeit flattert dem Konsumenten eine Rechnung über 30 bis 40 Euro ins Haus, mit dem Vermerk, dass ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorliege, der weder von der Gewährleistung noch von der Garantie gedeckt ist. Der Rechnungsbetrag wird als Bearbeitungsgebühr eingehoben, man muss also diesen Betrag allein für die lapidare Feststellung berappen, dass keine Gewähr geleistet wird.

Samsung führt mit Galaxy oder Nexus Beschwerdeliste an

Wir haben im Vorjahr (KONSUMENT 2/2012) unsere Leserinnen und Leser aufgerufen, über solche Wasserschaden-Fälle zu berichten. Auch heute noch bekommen wir Woche für Woche ein paar neue Fälle geliefert. Bis Ende April waren es rund 170 Meldungen über schadhafte Handys, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigert wurde. Und es gibt eine klare Verteilung betroffener Marken.

Nokia-Modelle an zweiter Stelle

In über 50 Prozent der Fälle waren Smartphones der Marke Samsung betroffen (überwiegend Galaxy oder Nexus); mit steigender Tendenz: In den letzten Monaten kristallisierte sich Samsung fast schon als alleiniger Spezialist in Sachen Wasserschaden heraus. Mit deutlichem Abstand folgen Nokia-Modelle an zweiter Stelle – insgesamt beträgt deren Anteil 13 Prozent. Bei rund 15 Prozent der Zusendungen wurde keine Marke genannt.

Ergebnis des KONSUMENT-Aufrufes

Das Ergebnis unseres Aufrufes deckt sich mit den Beschwerden in diversen Internetforen. Auch dort wird der Name Samsung auffallend oft genannt (zum Beispiel im Android-Forum www.androidpit.de). Was sagt das betroffene Unternehmen dazu?

Samsung: "Feuchtigkeitsschäden sind ein Garantieausschlussgrund"

In einer ersten Stellungnahme stellt Samsung fest: "Unsere Qualitätsanforderungen garantieren eine optimale und sachgemäße Nutzung der Geräte." Und Samsung weiter: "Feuchtigkeitsschäden sind ein Garantieausschlussgrund." Mehr nicht ...

Leichte Feuchtigkeit sollte aushaltbar sein

Geringe Feuchtigkeitsmengen reichen oft aus

Die meisten Betroffenen sind deswegen so erbost über die kaltschnäuzige Abfuhr, weil sie sicher sind, dass ihr Handy nie mit Wasser in Berührung gekommen ist. Doch es kann schon eine geringe Menge Feuchtigkeit genügen, einen Schaden zu verursachen, wenn sie in einen sensiblen Bereich gelangt, etwa auf eine Platine (Leiterplatte), auf der Kontakte sehr eng beieinander liegen.

(Versteckte) Hinweise in Bedienungsanleitung

In der Tat sichern sich die Hersteller ab, indem sie im Benutzerhandbuch oder in den Garantiebedingungen raten, das Handy nicht extremen Temperaturen auszusetzen und nicht bei Regen zu verwenden. So ist zum Beispiel in einem Samsung-Handbuch zu lesen, "das Gerät sollte bei Temperaturen zwischen 5 °C und 35 °C verwendet werden". Das würde bedeuten, dass das Handy fast die halbe Zeit des Jahres unbenutzbar ist. Eine so wichtige Information sollte den Kunden aber nicht nur versteckt in einem 200-Seiten-Handbuch mitgeteilt werden. Es ist anzunehmen, dass ein solches Handy unverkäuflich wäre, würden potenzielle Käufer davon erfahren.

Handys sollten leichte Feuchtigkeitsbildungen aushalten

Denn Smartphones mögen zwar aufgrund ihrer komplexen Elektronik und ihrer Kabelverbindungen auf kleinstem Raum besonders anfällig sein, das kann jedoch nicht heißen, dass es sofort einen Totalschaden gibt, wenn man (im Winter) mit dem Handy einmal von der Kälte in einen geheizten Raum tritt, was nun einmal zur Bildung von Kondenswasser führen kann. In aller Regel halten Handys solche Situationen aus. Sollte tatsächlich Feuchtigkeit ins Innere eines Gerätes gelangen, wird sie bis zu einem gewissen Grad durch die Wärmeentwicklung des Handys wieder aufgetrocknet.

Manche sind anfällig

Es scheint aber, dass es Handys gibt, die konstruktionsbedingt besonders anfällig für Feuchtigkeit sind. So wird in Internetforen die USB-Schnittstelle des Samsung Galaxy S2 als Schwachstelle bezeichnet. Auch der Sachverständige Michael Parhammer (er hat schon an die 700 Mobiltelefone überprüft) hält es für denkbar, dass bei Geräten, bei denen sich der Anschluss für das USB-Kabel an der Unterseite und nicht auf der Seite befindet, leichter Feuchtigkeit eindringen kann. Das muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem irreparablen Schaden führen, wie dies von Servicestellen in monotoner Gleichförmigkeit attestiert wird.

Bei Feuchtigkeit: Handy abschalten, öffnen und trocknen lassen

Uns sind mehrere Erfahrungsberichte zugegangen, in denen Konsumenten darüber berichten, dass sie nach einer verweigerten Gewährleistung ihr Handy geöffnet haben und die Kontakte entweder mit einer Bürste von Oxidationsspuren gereinigt oder diese ausgeblasen haben – danach funktionierte das Gerät wieder einwandfrei. Und selbst wenn die Kontakte so stark oxidiert sind, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, die Leiterplatte auszutauschen – sie kostet nicht viel mehr als 30 Euro und die Arbeit ist für einen Sachkundigen in wenigen Minuten absolviert. Und es gibt auch Fälle, bei denen das Handy ins Klo gefallen ist. Der Benutzer hat es herausgefischt, sofort abgedreht, den Akku herausgenommen und das Handy trocknen lassen – nach mehreren Tagen hat das Gerät wieder funktioniert.

Fa. Mobiletouch will nochmals prüfen

Identifizierung an IMEI-Nummer

In vielen Fällen aber ist von Feuchtigkeit keine Spur oder der Feuchtigkeitseintritt hängt nicht ursächlich mit dem Schaden zusammen. Ein besonders dreister Fall: Ein Servicebetrieb, der mittlerweile den Namen gewechselt hat, verweigerte die Reparatur eines Sony-Handys auf Gewährleistung wegen Wasserschadens und legte auch ein Foto als Beleg bei. Das Foto zeigte deutliche Oxidationsspuren an einer sensiblen Stelle – die Ablehnung schien also gerechtfertigt. Allerdings war auf dem Foto auch die IMEI-Nummer zu sehen, mit der jedes Handy eindeutig identifiziert werden kann. Und diese stimmte nicht mit der Nummer des zur Reparatur eingeschickten Handys überein. Wie oft die Firma dieses Foto eingesetzt hat, um Gewährleistungsansprüche erfolgreich abzuwehren, ist nicht bekannt.

Schweigegelübde

Für Gutachter Parhammer war dieser Fall hingegen ein leichtes Spiel: Er stellte fest, dass das infrage stehende Handy keinerlei Spuren von Feuchtigkeit aufwies, und sprach die Firma darauf an. Worauf diese sofort einlenkte: Sie ersetzte dem Kunden das Mobiltelefon und bezahlte überdies die Anwalts- und Gutachterkosten. Allerdings musste sich der Kunde verpflichten, Stillschweigen zu bewahren. Solche Schweigegelübde sind laut Parhammer in der Branche keine Seltenheit, wenn Unternehmen mit Gegengutachten konfrontiert werden – das ist wohl auch mit ein Grund dafür, warum die Öffentlichkeit so wenig über die vorgetäuschten Wasserschäden erfährt.

Mobiletouch will nochmals prüfen

Doch oft weisen die Firmen mit der lapidaren Feststellung "Wasserschaden" jeden Anspruch des Kunden zurück. Die Firma mobiletouch in Wien 23 ist häufig in solche Fälle verwickelt, sie ist offenbar für LG, Nokia, Samsung und Sony tätig. Ein angeblich "wassergeschädigtes" Samsung Nexus übergaben wir Gutachter Parhammer zur Untersuchung. Ergebnis: Die Indikatoren, die sich bei Feuchtigkeit verfärben, waren unverändert, es waren nur unerhebliche Feuchtigkeitsspuren an der USB-Schnittstelle erkennbar, die für ein länger im Gebrauch befindliches Handy als völlig normal bezeichnet werden können. Damit konfrontiert, hat uns mobiletouch angeboten, "das Gerät nochmals genauestens anzusehen". Über den weiteren Fortgang dieses Falles werden wir berichten.

Feuchtigkeitsschäden bei Handys: Zusammenfassung

  • "Wasserschaden". Ein Feuchtigkeitseintritt wird häufig vorschnell als Schadensursache genannt, um Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Sich dagegen zu wehren, ist aber unwirtschaftlich, da ein Gutachten den Preis eines Smartphones schnell übersteigen kann.
  • Rechtsschutzversicherung. Mit Gegengutachten und Klagsandrohung gegen Verkäufer bzw. Hersteller vorzugehen, ist dann sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese bereit ist, Ihren Fall zu übernehmen (vorher erkundigen).
  • Vorbeugen und abhelfen. Vermeiden Sie möglichst, Ihr Handy Feuchtigkeit auszusetzen. Nicht im Regen verwenden, bei Gefahr von Kondenswasserbildung ausschalten. Wenn das Handy doch feucht oder gar nass geworden ist, ausschalten, öffnen, den Akku herausnehmen und die Teile mehrere Tage trocknen lassen. Es gibt unabhängige Reparaturbetriebe, die auch "irreparable" Handys wieder zum Leben erwecken können. Bei Neukauf beachten: Modelle mit Buchsenabdeckung sind gegen Feuchtigkeitseintritt besser geschützt.

Leserreaktionen

Wasserdicht mit Wasserschaden

Ich habe vor kurzem im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei meinem Mobilfunkanbieter ein neues Handy „Samsung Galaxy S5“ erworben. Dieses Gerät wird u.a. damit beworben, dass es wasserdicht ist (Schutzart IP67 zertifiziert). Nun hat mir ein Bekannter ein Glas Wasser über das Handy geschüttet. Ich habe es zwar umgehend abgetrocknet, dennoch ist seither der Lautsprecher defekt.

Das Handy wurde dann von mir beim Mobilfunkanbieter „Drei“ eingeschickt, in der Hoffnung, den Lautsprecher als Garantiefall ausgetauscht zu bekommen. Überraschenderweise erhalte ich jedoch folgende Nachricht: „Feuchtigkeitsschäden sind von der Garantie ausgenommen, das Gerät kann nicht mehr repariert werden“. Damit nicht genug – es muß auch noch eine Bearbeitungsgebühr von 35 € bezahlt werden. Sämtliche Interventionsversuche sind leider im Sand verlaufen.

Ich werde nun versuchen, das Gerät auf meine Kosten reparieren zu lassen und werde – nach Ablauf meiner Bindungsfrist – mit Sicherheit den Mobilfunkanbieter wechseln.

Clemens Dengg
E-Mail
(aus KONSUMENT 7/2015)

Ein Handywunder

Ich habe mein SAMSUNG GALAXY ACE 2 8160 sw im November 2012 bei Orange gekauft. Im Juli 2013 hatte ich dann Probleme mit dem Mikrofon (es war nicht kaputt, aber meine Gesprächspartner konnten mich nur sehr leise hören). Dieses Problem habe ich dann im August, nun im 3-Shop, beschrieben, worauf das Handy zur Reparatur eingeschickt wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass wenn es sich nicht um einen Wasserschaden oder einen Schaden nach Sturz handelt, es sich um einen Garantiefall handelt. Da mir mein Handy nie hinuntergefallen ist und auch nie nass wurde, ging ich mit gutem Gefühl nach Hause.

Zirka 2 Wochen später habe ich es dann mit der Diagnose „Feuchtigkeitsschaden“ zurückbekommen und durfte 35 € Bearbeitungsgebühren bezahlen. Mir wurden auf Anfrage auch die Bilder vom „Feuchtigkeitsschaden“ zugeschickt. Seit ich mein Handy wieder habe, funktioniert es allerdings, trotz nicht erfolgter Reparatur, wieder einwandfrei. Was der „Feuchtigkeitsschaden“ der an meinem Handy festgestellt wurde, nun genau anrichtet, weiß ich nicht.

Auf Anfrage bei der 3-Servicehotline ob ich die 35 € wieder gutgeschrieben bekomme, da mein Handy ja gar nicht beschädigt ist und es sich somit auch nicht um einen „Feuchtigkeitsschaden“ handelt, wurde ich ziemlich unfreundlich abgewiesen.

Julia Fuchs
Wien
(aus KONSUMENT 1/2014)

Hartnäckigkeit lohnt

Mein Handy habe ich von der Firma Libro mit der Erklärung „Wasserschaden“ zurück erhalten. Das Handy hatte ich im Jänner gekauft. Bereits Ende Juni gab es beim Laden einen Systemabsturz, seither habe ich keine hörbaren Sounds mehr. Da sich der Akku selbst bei ausgeschaltetem (heruntergefahrenem) Gerät innerhalb von ca. 20 Stunden vollkommen entleert, kann man wohl von einem Kurzschluss ausgehen. Das Gerät ist nie mit Wasser oder Kondenswasser in Berührung gekommen.

Von KONSUMENT erhielt ich den Hinweis, dass die Frist für die Gewährleistung noch nicht um ist, und konfrontierte Libro damit. Nach mehreren Anrufen wurde das Handy ausgetauscht. Allerdings funktionierte das neue Gerät auch nicht. Anruf in der Filiale und das Versprechen, das Geld zurückzuerhalten. Und es hat funktioniert, ich habe das Geld zurück. Dank an die guten Informationen des Konsumentenschutzes!

Dagmar Mayrl
E-Mail
(aus KONSUMENT 10/2013)

Doch repariert

Zu Weihnachten 2011 kauften wir ein Samsung i9250 Galaxy Nexus. Bis Anfang März diesen Jahres funktionierte es einwandfrei. Eines Morgens ließ es sich nicht einschalten, nur bei angestecktem Ladegerät und durch Drücken mehrerer Tastenkombinationen kam so eine Art Reparatursymbol auf dem Display.

Deshalb brachten wir das Gerät zum Händler, wo wir es gekauft hatten. Dort versicherte man uns, dass wir ohnehin innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Nach mehrwöchigem Warten wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass das Handy einen Wasserschaden habe, deshalb also keine Gewährleistung oder Garantie übernommen werde. Wir durften dann 37 Euro für das unreparierte Gerät bezahlen und bekamen ein Foto mit dem angeblichen Wasserschaden. Als wir dem Filialleiter eine Klage androhten sagte er nur, dass die Firma bis jetzt jede einzelne dieser Klagen gewonnen hat.

In der Zwischenzeit machte mich eine Kollegin auf ein Samsung Service Center in der Praterstraße in Wien aufmerksam, wo sie gute Erfahrungen gemacht hatte. Wir brachten also das defekt Handy dorthin und bekamen es nach einer Woche repariert zurück. Kosten: 0 Euro, da Gewährleistung! Und von Feuchtigkeitsschaden war keine Rede.

Brigitte Weninger
E-Mail
(aus KONSUMENT 8/2013)

Selbsthilfe

Mein Smartphone kann ich wieder verwenden. Ich habe die USB-Buchse mit Elektronikreiniger und Zahnstocher gereinigt. Der Fehler war möglicherweise eine Verschmutzung. Ich kann jedoch nicht verstehen, dass eine Firma, die mit diesem Produkt gute Gewinne macht, so leichtfertig einen Garantieanspruch erlöschen lässt.

Ich habe auf dem fast neuen Gerät nun überhaupt keine Garantie mehr, da der Techniker der Meinung ist, dass durch eine korrodierte USB-Buchse das ganze Gerät defekt ist und nicht mehr reparabel sei. Das bedeutet: Auch wenn es nun funktioniert und ein anderer Fehler auftreten würde, hätte ich keine Garantie mehr.

Gerhard Fasching
E-Mail
(aus KONSUMENT 7/2013)

Eine Garantie ist immer nur eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wir raten daher, sich bei Reklamationen auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen.

Die Redaktion

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