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Hutchison Drei: Kündigung des Handyvertrags - Mysteriöser Widerruf

Wegen der Samsung-Aktion "Ein Kauf, zwei Geschenke" kaufte ein Kunde ein teureres Galaxy-S7-Modell. Doch die Aktion war auf nur 600 Stück begrenzt und der Kunde kam nicht mehr in deren Genuss. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Herr Stanek brauchte ein neues Smartphone und wollte sich ein Samsung Galaxy S7 kaufen. Doch dann machte ihn bei Saturn ein Mitarbeiter des Samsung-Stands auf die Aktion "Ein Kauf, zwei Geschenke“ aufmerksam: Mit dem Kauf eines Samsung Galaxy S7 Edge sollte er als Prämie zusätzlich eine Virtual-Reality-Brille (Gear VR) und eine 360-Grad-Kamera (Gear 360) erhalten.

100 Euro teurer

Das Samsung Galaxy S7 Edge kostete zwar um 100 € mehr als das Galaxy S7, aber die Brille und die Kamera waren für Herrn Stanek attraktiv. Er kaufte das teurere Galaxy S7 Edge. Darüber, dass die Aktion "Ein Kauf, zwei Geschenke" mit 600 Stück limitiert war, wurde er nicht informiert. Das erfuhr er erst später.

Online bei Samsung registrieren

Um seine Prämie zu erhalten, musste sich Herr Stanek online bei Samsung registrieren. Dort erschien aber der Hinweis, die Aktion sei abgeschlossen. Also wandte er sich wieder an den Mitarbeiter des Samsung-Stands. Doch auch dieser musste nähere Informationen erst telefonisch einholen. Es stellte sich heraus, dass das Limit von 600 Anmeldungen sehr schnell erreicht worden war und Herr Stanek nun um seine Prämie umfiel.

"First come, first served“

Er beschwerte sich bei Samsung Electronics Austria. Die Registrierung sei nach dem "First come, first served“-Prinzip gehandhabt worden, antwortete das Unternehmen. Die ersten 600 Registrierungen hätten somit die Prämie aus der Aktion erhalten, Teilnahmen danach konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Und: Sämtliche Teilnahmebedingungen seien auf der Samsung-Homepage klar und deutlich ersichtlich gewesen. Eine Entschädigung sei nicht möglich, da keine Falschauskunft stattgefunden habe, so Samsung.

Nicht über Einschränkung informiert

Die Juristin unseres Beratungszentrums, das Herr Stanek nun aufsuchte, sah das anders. Denn für Herrn Stanek war die Aktion "Ein Kauf, zwei Geschenke" ausschlaggebend gewesen, das Galaxy S7 Edge zu erstehen. Er wurde vor Abschluss des Kaufvertrags in keiner Weise über Einschränkungen der Aktion informiert. Dadurch liege – so unsere Juristin in ihrem Interventionsschreiben – durchaus eine Falschauskunft vor, die Herrn Stanek zum Kauf des teureren Geräts veranlasst hatte. Sie ersuchte Samsung Electronics Austria um einen für Herrn Stanek akzeptablen Lösungsvorschlag. Möglicherweise sei vom Verkäufer der Hinweis auf die Limitierung ausgeblieben, lenkte Samsung nun ein und kündigte an, Herrn Stanek die Prämie zu schicken.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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