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Noch einmal lesen
Eine herkömmliche E-Mail ist schnell geschrieben, doch Sie sollten vor dem Abschicken aus mehreren Gründen nochmals drüberlesen. Ist die Nachricht dem Sinn nach verständlich? Hat die automatische Korrekturfunktion zugeschlagen und selbsttätig Wörter geändert? Und stehen vor allem keine zu persönlichen Dinge drin?
Neugierige Blicke im unmittelbaren Umfeld
Natürlich haben nicht alle möglichen Leute von Haus aus Zugriff auf Ihren E-Mail-Verkehr. Wer kommt also infrage? Zunächst einmal diejenigen, die erlaubter- oder unerlaubterweise Zugang zu Ihrem Computer oder Mobilgerät haben.
Bitte keine Pauschalverdächtigungen, aber die Erfahrung sagt: Gelegenheit macht neugierig. Es genügt schon, den Raum zu verlassen, ohne den PC zu sperren, oder sich die E-Mail-Vorschau standardmäßig auf dem Sperrbildschirm des Smartphones anzeigen zu lassen, damit quasi im Vorübergehen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen können.
Dienstlich oder privat: Was der Arbeitgeber darf
Den kompletten E-Mail-Verkehr lesen kann die IT-Abteilung des Arbeitgebers. Das ist freilich ohne Betriebsvereinbarung bzw. die persönliche Zustimmung jedes Betroffenen nicht erlaubt und betrifft ausschließlich dienstliche E-Mails. In private E-Mails darf der Arbeitgeber keine Einsicht nehmen.
Was erlaubt ist, ist aber das generelle Verbot von privaten E-Mails am Arbeitsplatz. In einem solchen Fall genügt es, wenn der Arbeitgeber die Überwachung des dienstlichen Mailverkehrs ankündigt. Er benötigt dann keine weitere Zustimmung.
Provider: Analysiert und weitergegeben
Die E-Mails lesen können auch die Internetprovider. Sie tun dies automatisiert für eigene Zwecke, um – wie etwa Google – interessenbasierte Werbung schalten zu können. Auf behördliche Anfrage geben sie freilich auch die E-Mails im Wortlaut heraus. Wie einfach das geht, hängt von den Gesetzen jenes Staates ab, in dem der Provider angesiedelt ist. Die NSA-Affäre hat gezeigt, dass die Gesetzeslage etwa in den USA sehr überwachungsfreundlich ist.
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