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Telefonate ins Ausland
Die genannten Roaminggrenzen gelten wie erwähnt nur, wenn der Kunde in der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein unterwegs ist. Zu beachten ist auch, dass Telefonate von daheim ins Ausland nicht unter Roaming fallen. Die Tarife dafür können die Anbieter nach Gutdünken festlegen. Dementsprechend ist hier mit höheren Kosten zu rechnen. Die Höchstgrenzen gelten auch nicht für Satellitenverbindungen auf Schiffen und in Flugzeugen. Hier ist ebenfalls mit höheren Kosten zu rechnen.
Infopflicht der Betreiber
Bereits jetzt sind die Betreiber verpflichtet, ihren Kunden bei der Einreise in ein anderes Land eine SMS mit Informationen zu den Roamingkosten zukommen zu lassen. Reist der Kunde innerhalb eines kurzen Zeitraumes häufig ins Ausland und sind die Preise in den besuchten Ländern gleich, so genügt es, wenn der Betreiber einmal innerhalb der Abrechnungsperiode über die Kosten informiert.
„Roaming-Überraschung“
Mobilfunknetze stimmen häufig nicht genau mit der Staatsgrenze überein. Das Handy oder die Datenkarte kann sich ohne Zutun des Nutzers in ein ausländisches Nachbarnetz einwählen. Deshalb sollte man beim Urlaub in einer Grenzregion über die Einstellung „manuelle Netzwahl“ den eigenen Betreiber auswählen. Da diese Auswahl aber aus technischen Gründen oft nicht bestehen bleibt, sollte man vorsichtshalber öfter kontrollieren, in welchem Netz man sich befindet. Wer das unbeabsichtigte Einloggen in ein Fremdnetz dauerhaft verhindern möchte, kann das internationale Roaming auf dem Handy bzw. in den Internet-Einstellungen deaktivieren. Eine wirklich zuverlässige Sperre kann allerdings nur der Betreiber selbst einrichten.
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