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Rufnummern-Mitnahme: NÜV-Information - Sofort erledigen

Wenn man den Mobilfunkbetreiber wechselt und die Rufnummer mitnehmen möchte, sind Vorgangsweise und Fristen genau einzuhalten. Als ich aber in einem Shop meines Betreibers die Nummernübertragungsinformation anforderte, haben mich die Mitarbeiter mehr als fünf Werktage hingehalten, mit dem Hinweis, dass das halt dauern könne. Müssen sich die Anbieter hier an keine Fristen halten? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.

 VKI-Beraterin Irene Randa (Bild: Foto Brejcha)
Rechtsexpertin
Mag. Irene Randa

Doch, doch. Die Nummernübertragungsverordnung (NÜV) sieht hier sehr wohl eine Frist vor, die noch dazu lediglich 20 Minuten beträgt. Das heißt, wenn Sie direkt in einen Shop Ihres alten Betreibers gehen, dann muss Ihr Antrag auf Ausstellung einer Nummernübertragungs-Information unverzüglich bearbeitet werden.

20-Minuten-Frist

Erledigen Sie diesen Schritt in einem Shop Ihres zukünftigen Providers, dann beginnt die 20-Minuten-Frist zu laufen, sobald dieser den Antrag an Ihren alten Betreiber übermittelt hat. Die Information muss Ihnen dann persönlich ausgehändigt bzw. per E-Mail oder auf postalischem Wege zugestellt werden.

Mehr Infos bei der RTR

Alle Informationen zur Rufnummernportierung findet man bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR (www.rtr.at). - Lesen Sie auch unser EXTRA zum Thema Handy.

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