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Service non stop - Konsument 2/2001

 

Telefonieren - Call-by-call mit Vorwahl!

Obwohl es eigentlich technisch unmöglich ist, dass Gespräche über alternative Telefonanbieter von der Telekom Austria verrechnet werden (siehe dazu: Weitere Artikel - "Service non stop"), gibt es immer wieder diesbezügliche Beschwerden. Häufig ist die vergessene Vorwahl die Ursache: Denn bis vor kurzem musste man immer die regionale Vorwahlnummer eintippen – egal, ob man sich call-by-call einwählte oder mittels preselection mit dem alternativen Anbieter verbunden war. Auch bei Regionalgesprächen innerhalb einer Vorwahlzone! Seit Jahresbeginn 2001 muss nur mehr bei der Call-by-call-Variante die Ortsvorwahl bei Regionalgesprächen gewählt werden. Vielen Konsumenten ist aber auch das nicht bewusst, und die alternativen Netzbetreiber weisen auch nicht deutlich genug darauf hin. Eine andere Möglichkeit dafür, dass die Call-by-Call-Einwahl nicht funktioniert: Der alternative Netzbetreiber Ihrer Wahl hat Sie (noch) nicht freigeschaltet. Man sollte sich daher immer vergewissern, ob die Freischaltung schon erfolgt ist.

Telefonsex - Eltern haften nicht

Eltern haften nicht für Telefonate ihrer Kinder. Zu diesem Schluss kam das Wiener Bezirksgericht für Handelssachen in einem Prozess zum Thema Sex-Hotlines. Die Firma IBC betreibt solche Dienste unter einem gewöhnlichen Wiener Telefonanschluss. Da jetzt bei Anrufen die Nummer mitgesendet wird, kann der Anschlussinhaber eruiert werden und erhält eine Rechnung von IBC – unabhängig, ob er selbst telefoniert hat oder nicht.Wir vertreten die Meinung: Wenn der Inhaber des Telefonanschlusses nicht selbst telefoniert und auch keinen anderen dazu bevollmächtigt hat, gibt es keinen Vertrag zwischen dem Anschlussinhaber und der IBC, die Rechnung muss dann auch nicht bezahlt werden. Die Mutter eines Vierzehnjährigen hatte von IBC eine Rechnung über 3500 Schilling erhalten. Sie machte gegenüber IBC geltend, dass sie ihrem Sohn Sex-Telefonate ausdrücklich verboten hatte und zahlte nur „vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung der Beträge“. Wir klagten IBC und bekamen Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Lebensmittel - Frei von Gentechnik

In unserem Beitrag über Gen-Nahrung in Heft 1/2001 ist uns leider ein Übertragungsfehler unterlaufen. Bezugsquellen von gentechnikfrei erzeugten Lebensmitteln können Sie unter Tel: (01) 379 11-602 beziehungsweise bei der ARGE (Probusgasse 1, 1190 Wien) anfordern. Informationen auch im Internet: www.gentechnikfrei.at

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