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ÖBB - Bahn fahren - aber sicher!

Das Thema „Sicherheit und Bahn“ hat viele Facetten. Das Risiko, mit dem Zug zu verunglücken, ist weit geringer als jenes beim Autofahren. Und: Im Namen der Sicherheit werden mitunter Fahrgäste aus dem Zug gewiesen.

Wer Bus und Bahn fährt, ist um vieles sicherer unterwegs als im Auto. Der VCÖ hat ­berechnet, dass in Österreich pro gefahrenen Personenkilometer im Pkw-Verkehr rund 23 Mal so viele Menschen sterben und zehnmal mehr Menschen verletzt werden als in Bus und Bahn. Besonders bei den Hochrisikogruppen der Verkehrsunfall­statistik, den 20- bis 24-jährigen Pkw-Lenkern und den 15- bis 19-jährigen Mopedfahrern, sind Angebote, die sie auf öffent­liche Verkehrsmittel umsteigen lassen, wie Nacht- oder Discobusse sowie das günstige Sommer-Jugendticket der ÖBB, auch Beiträge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Sicherheit auf der Strecke

Die Gebundenheit an die Gleise und die modernen technischen Sicherungssysteme, die das richtige Reagieren von Lokführern kontrollieren und absichern, sind wichtige Gründe für die geringe Unfallzahl. So können beispielsweise nicht zwei Züge gleichzeitig die Fahrerlaubnis für denselben Gleisabschnitt erhalten. Die „punktförmige Zugbeeinflussung“ überwacht die Handlungen des Lokführers an kritischen Stellen und bremst den Zug automatisch, wenn die Geschwindigkeit nicht rechtzeitig reduziert oder ein Signal missachtet wird. Jede ÖBB-Lok hat eine Sicherheitsfahrschaltung, das sogenannte „Totmannpedal“: Der Triebfahrzeugführer muss während der Fahrt alle 30 Sekunden auf das Pedal treten. ­Vergisst er darauf oder bleibt er auf dem Pedal stehen, wird nach einer akustischen Warnung eine automatische Notbremsung eingeleitet.

Notbremse und Türnottaste

Auch Reisende können bei Gefahr für die eigene Sicherheit oder die anderer Per­sonen den Zug mittels Notbremse oder Türnottaste zum Stehen bringen. Wer dies missbräuchlich tut – oder durch sein Verhalten das Betätigen durch andere Per­sonen verursacht – muss 73 Euro Strafe zahlen. Eine Notbremsüberbrückung ermöglicht es dem Lokführer aber, trotz Notbremsung durch einen Fahrgast den Zug weiterzufahren, etwa im Brandfall aus ­einem Tunnel heraus.

EU-Eisenbahnsicherheitsrichtlinie

Im Jahr 2006 wurde die EU-Eisenbahn­sicherheitsrichtlinie in Österreich umgesetzt, allerdings ohne Einrichtung einer eigenen Sicherheitsbehörde zur Kontrolle und Überwachung des liberalisierten Eisen­bahn­verkehrs, wie etwa die Arbeiterkammer regelmäßig kritisiert.

In die Medien geriet das Thema Sicherheit bei den ÖBB in den letzten Wochen durch einen Gerichtsprozess, der mangelhaftes Krisenmanagement der ÖBB nach einem Unfall im Dezember 2006 offenbarte, bei dem eine Polizistin, ihr Vorgesetzter und der Leichenbestatter in Vorarlberg bei der Bergung einer Leiche von einem Schnellzug erfasst und getötet wurden.

Gefährlich: Schienen überqueren

Ist auch das Fahren im Zug statistisch ge­sehen sehr sicher, so stellt das Queren von ­Gleisen im Auto oder zu Fuß eine immer ­wieder unterschätzte Gefahrenquelle dar. Das Risiko, bei einem Zusammenstoß ­ge­tötet zu werden, ist auf einer Eisen­bahnkreuzung 14 Mal größer als im ­„normalen“ Straßenverkehr. Besonders „vertraute“ Querungen verleiten leicht zur Unachtsamkeit.

102 Zusammenstöße in 2008

Rund 5.500 Bahnübergänge gibt es in Österreich noch, davon rund 2.000 ohne tech­nische Sicherung. Aus den Medien sind die tragischen Unfälle bekannt, bei denen ein Auto nicht vorschriftsgemäß anhielt und vom Zug erfasst wurde. Im Jahr 2008 kam es zu 102 Zusammenstößen, 11 Menschen starben. Bund, ÖBB, Länder und Gemeinden investieren jährlich 25 Millionen Euro in die Sicherheit von Bahnübergängen. Bund und ÖBB tragen dabei 75 Prozent der Kosten. Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Regierung werden weitere 26 Bahnkreuzungen um rund 40 Millionen Euro durch Unterführungen oder technische Einrichtungen gesichert.

Groß ist offenbar auch die Versuchung, zu Fuß eine illegale Abkürzung über Gleis­anlagen zu nehmen. 14 Menschen wurde dies im Jahr 2008 zum Verhängnis. Besonders Jugend­liche unterschätzen die Gefahr – acht der Todesopfer waren zwischen 14 und 21 Jahre alt. Grund genug für die ÖBB, im Jänner 2009 eine Aufklärungskampagne zu starten.

Wegen Überfüllung geschlossen

Schlagzeilen macht gelegentlich auch die Überfüllung von Zügen und der darauf oft folgende Hinauswurf sitzplatzloser Fahr­gäste. So etwa, als im Dezember 2007 am Grenzübergang Hegyeshalom/Nickelsdorf rund 300 Fahrgäste ohne Sitzplatz vom Schaffner aus einem von Budapest nach Wien fahrenden überfüllten EuroCity ­hi­nauskomplimentiert wurden. Ähnliches ereignete sich am Freitag, 7. November 2008, im IC644, der um 13.44 Uhr von Wien nach Linz fuhr. Der Zug verließ Wien mit 50 Minuten Verspätung – so lange dauerte es, bis es dem Zugpersonal gelungen war, die die Gänge füllenden Stehgäste zum Aussteigen zu bewegen. Eine auf dieser Strecke freitags öfter vorkommende Situa­tion, wie Fahrgäste im Zug bestätigten. Grundsätzlich sind Bahnwaggons auch für Stehplätze zugelassen. Der limitierende Faktor ist eine Regelung in der Dienstvorschrift für Zugchefs: Der Zugchef ist für die Sicherheit und Ordnung im Zug verantwortlich und muss darauf achten, dass der Zugang zu Ein- und Ausstiegen, Wagenübergängen, Flucht­wegen sowie zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen im Zug ­(etwa Feuerlöschern und Schaltschränken) gewährleistet ist. Das ist vom Zugchef von Fall zu Fall zu inter­pretieren und zu exe­kutieren. Die ÖBB versuchen ­solche für alle Beteiligten unerquicklichen Situationen zu vermeiden, indem sie auf Basis von Passagierzählungen, Reservierungen und Erfahrungswerten ­Züge zu traditionell stark ausgelasteten ­Zeiten ver­stärken. Das gelingt aber nicht immer, wie die genannten Beispiele zeigen.

Frauenabteile

Sicherheit hat oft mehr mit dem subjek­tiven Sicherheitsgefühl als mit der objek­tiven ­Gefahr zu tun. Um allein reisenden Frauen ungestörtes Bahnfahren zu garantieren, bieten die ÖBB in allen ÖBB EuroCity und ÖBB InterCity Zügen sowie bei bestimmten Abendverbindungen ei­gene Damenabteile (sechs Sitzplätze) und Abteile in Liege­wagen an. Welche Züge ein Damenabteil haben, ist in der elektronischen Fahrplan­abfrage auf der ÖBB-Web­site www.oebb.at  in der Detailansicht zu finden.

Tochterfirma sorgt für Sicherheit und Sauberkeit

Die Kontrolle der Sicherheit und Sauberkeit auf Österreichs größeren 125 Bahn­höfen besorgen die rund 650 Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter der Mungos Sicher und Sauber GmbH, einer im Jahr 2006 gegründeten 100-prozentigen Tochterfirma der ÖBB, die neben Reinigungsarbeiten vor allem Kontrollgänge, Schließ- und Ordnerdienste macht. 109 Bahnhöfe in Österreich sind mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet, insgesamt sind rund 2.700 Kameras im Einsatz. Die Daten werden laut ÖBB nach 48 Stunden automatisch gelöscht.

Achtung vor Diebstählen

Orte wie Bahnhöfe, an denen sich viele Menschen aufhalten, ziehen Taschendiebe an. Bahnfahrerinnen und -fahrer kennen die Lautsprecherdurchsagen, auf Taschen und Wertsachen zu achten. Unter Berufung auf eine Statistik von „Colpofer“, einer inter­nationalen Kooperation von Bahngesellschaften und Bahnpolizeien, bezeichnen sich die ÖBB, was Diebstahl betrifft, als ­„eine der sichersten Bahnen Europas“. Rund 200 Millionen Menschen im Jahr ­reisen mit den Zügen der ÖBB, weitere Millionen Menschen halten sich auf Bahn­höfen auf. 2.102 Diebstähle im Zug oder am Bahnhof wurden im Jahr 2007 zur Anzeige gebracht.

Um die Achtsamkeit und das subjektive ­Sicherheitsgefühl der Bahnkunden zu steigern, versuchen die ÖBB in gemeinsamen Schwerpunktaktionen mit dem Bundes­kriminalamt vorbeugend zu wirken. Dabei erhalten Bahnreisende Tipps für das rich­tige Verhalten zur Vermeidung von Taschen­diebstählen. Sicherheitstipps findet man auch auf der ÖBB-Website.

Wer Opfer eines Diebstahls geworden ist, wendet sich im Zug am besten an den Zugbegleiter oder am Bahnhof an einen ÖBB-Mitarbeiter und erstattet Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeidienst­stelle. Die Anzeige ist Voraussetzung, um Anträge auf Ersatz für abhandengekommene Ausweise, Kreditkarten und Ähnliches stellen zu können. Aber Achtung: Die Polizei ist nur für gestohlene Gegenstände zuständig! Ist jemand unsicher, ob etwa die Geldbörse ver­loren oder gestohlen wurde, muss er sich also entscheiden.

Gerade bei einer Geldbörse ist es hilfreich, wenn aus ihrem Inhalt erkennbar ist, wem sie gehört (Visitenkarte). Denn Taschendiebe haben es meist auf Bargeld abgesehen und werfen dann oft die Geldbörse samt Rest­inhalt weg, sodass die Chance besteht, dass ein ehrlicher Finder das Börsel mit Ausweisen, diversen Cards usw. rückerstattet.

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