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Lebensmittelkontrolle - Rechtzeitig gewarnt

Wird ein Lebensmittel im Rahmen einer Kontrolluntersuchung als gesundheitsschädlich beurteilt, muss es vom Markt genommen und die Öffentlichkeit informiert werden.

"In den Produkten (…) wurde eine Kontamination mit Aflatoxinen festgestellt. Aflatoxine sind Schimmelpilzgifte, die krebserregend sein können. Die Produkte wurden daher als gesundheitsschädlich beurteilt, vor dem Verzehr wird ausdrücklich gewarnt (...) Der Vertreiber hat bereits eine Rückholaktion veranlasst (...)."

"Firma XY ruft Konservendosen mit Champignons zurück (…) beim Herstellen ist ein Fehler in der Produktion aufgetreten (…) die Sicherheit des Produktes kann nicht vollständig gewährleistet werden."

Vom Markt genommen

Mit solchen Meldungen wird die Öffentlichkeit gewarnt, dass bei einer amtlichen Lebensmittelkontrolle (oder auch der Eigenkontrolle eines Lebensmittelbetriebs) Produktproben gefunden wurden, die nicht in Ordnung waren, und die entsprechenden Lebensmittel daher vom Markt genommen bzw. aus den Haushalten rückgerufen werden müssen.

Lebensmittelkontrolle genau geregelt

Für Lebensmittel gelten EU-weit gleiche Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln. Bei uns wird die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln (wie auch von Spielzeug und Kosmetika) ergänzend zum Gemeinschaftsrecht durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geregelt: Der Gesundheitsminister erlässt alljährlich einen Revisions- und Probenplan.

Im Revisionsplan sind Anzahl und Häufigkeit der amtlichen Betriebskontrollen pro Bundesland festgelegt. Aus dem Probenplan geht hervor, wie viele Proben je Produktkategorie (z.B. Fleisch, Fisch, Milch) gezogen und untersucht werden müssen. Für 2012 ist beispielsweise die Untersuchung von 35.000 Proben vorgesehen.

Plan- und Verdachtsproben

Ländersache

Für Durchführung und Organisation der Kontrollen sind Behörden der Bundesländer (Lebensmittelaufsicht, Veterinäraufsicht) zuständig. Die Kontrollen bei Lebensmittelerzeugern, im Handel und in der Gastronomie erfolgen unangekündigt durch Lebensmittelinspektoren und tierärztliche Lebensmittelinspektoren (diese überprüfen z.B. Fleischbetriebe). Marktstände, SuperSupermärkte, Großhändler, Würstelstände, Restaurants, Großküchen, Kleinerzeuger, Industriebetriebe etc. – alle werden kontrolliert.

Hygienestandards, Ausstattung, Eigenkontrollsystem

Wie oft, das hängt vor allem von der Sparte und der betriebsbezogenen Risikobewertung ab. Demnach sind etwa für Großküchen häufiger Kontrollen vorgesehen als für den Obst- und Gemüsehandel. Im Rahmen der Kontrolle werden unter anderem Hygienestandards, die Ausstattung des Betriebs, Kennzeichnung und Zustand der angebotenen Lebensmittel sowie die Effizienz des betrieblichen Eigenkontrollsystems überprüft.

Plan- und Verdachtsproben

Bei der Betriebskontrolle entnehmen die Inspektoren zudem nach dem Zufallsprinzip oder auf Verdacht Lebensmittelproben. Nach dem Zufallsprinzip erfolgt die Ziehung, wenn beispielsweise im Rahmen einer Schwerpunktaktion Obst und Gemüse auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersucht werden soll. Auf Verdacht ziehen die Lebensmittelinspektoren Proben, wenn Ware beispielsweise überlagert aussieht oder verfärbt ist. Die Proben werden anschließend in das jeweils zuständige Institut für Lebensmitteluntersuchung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) transportiert.

In Wien, Kärnten und Vorarlberg gibt es darüber hinaus eigene Untersuchungsanstalten bzw. Institute, die ebenfalls einen Teil der amtlichen Proben übernehmen. Etwa 450 Arbeitskräfte sind österreichweit mit der Untersuchung und Begutachtung der Proben befasst. Die Gutachten bilden die Basis für die weitere Vorgehensweise der Lebensmittelaufsicht.

Wenig zu beanstanden

Betriebskontrollen

Im Jahr 2010 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 43.529 Betriebskontrollen durchgeführt und 31.052 Proben von der AGES und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten Wien, Kärnten und Vorarlberg untersucht und begutachtet. Von den Landesveterinärbehörden wurden 23.114 Betriebskontrollen in Fleischbetrieben und 3.501 Betriebskontrollen in Milcherzeugerbetrieben durchgeführt. Diese Zahlen sind dem Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Gesundheitsministeriums zu entnehmen.

Wenig zu beanstanden

Das Ergebnis: Bei rund 78 Prozent der untersuchten Proben gab es keinerlei Grund zur Beanstandung. 4,5 Prozent der Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet bewertet (weil sie etwa bei der Expertenbegutachtung in Aussehen, Geruch oder Geschmack negativ aufgefallen waren).

Vor allem Verdachtsproben

0,6 Prozent aller untersuchten Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt (weil in ihnen beispielsweise krankheitserregende Keime festgestellt wurden). Mehr als die Hälfte der gesundheitsschädlichen Proben waren übrigens Verdachtsproben, wurden also gezielt entnommen.

Irreführende Angaben

Bei insgesamt etwa 11,5 Prozent der Proben wurden Kennzeichnungsmängel oder irreführende Angaben auf dem Etikett beanstandet. Die Daten für das Vorjahr liegen noch nicht vor. Sie werden im Lebensmittelsicherheitsbericht 2011 veröffentlicht. Er wird im Sommer 2012 fertiggestellt und dann dem Nationalrat übermittelt, wie uns das Gesundheitsministerium mitteilte.

Auf Steuerzahlers Kosten

Auf Steuerzahlers Kosten

Die Kosten all dieser Untersuchungen und Begutachtungen werden großteils von der öffentlichen Hand getragen. Nur in bestimmten Fällen (bei Rückstandskontrolluntersuchungen von Milch, Eiern und Fleisch; bei Untersuchungen im Rahmen kostenpflichtiger Nachkontrollen; bei Verurteilung zur Kostenübernahme in einem Strafverfahren) werden die Lebensmittelunternehmer zur Kassa gebeten. Laut AGES kam 2010 eine Probenuntersuchung auf durchschnittlich 405 Euro.

Mängel und Maßnahmen

Mängel, die bei der Kontrolle eines Lebensmittelbetriebs oder bei der Probenbegutachtung festgestellt werden, müssen natürlich behoben werden. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, entscheidet die Lebensmittelaufsichtsbehörde. Beanstandete Waren dürfen beispielsweise nur mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr verkauft, bestimmte Betriebsräume nicht mehr benutzt werden. Mitunter müssen Betriebe überhaupt geschlossen werden.

Produktwarnungen und -rückrufe

Produktwarnungen und -rückrufe

Wurde eine Lebensmittelprobe als gesundheitsschädlich beurteilt, herrscht Alarmstufe Rot. Der Unternehmer hat nun das Produkt sofort vom Markt zu nehmen bwz. die Öffentlichkeit zu informieren und das Produkt zurückzurufen, wenn es bereits verkauft wurde.

Informationspflicht

Der Produktrückruf muss im Geschäft ausgehängt sein und auf der Homepage des Unternehmens aufscheinen, wenn das Produkt auch online vertrieben wird. Dasselbe gilt selbstverständlich, wenn eine Lebensmittelprobe im Zuge der betrieblichen Eigenkontrolle von einem Labor als gesundheitsschädlich klassifiziert wurde. Etliche Unternehmen veröffentlichen Produktrückrufe zudem über die Medien.

AGES: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Zusätzlich informiert die AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Öffentlichkeit, wenn ein als gesundheitsschädlich bewertetes Produkt möglicherweise noch am Markt oder in den Haushalten vorhanden ist. Darüber hinaus veröffentlicht die AGES Produktrückrufe, die Unternehmen von sich aus tätigen.

Europäisches Schnellwarnsystem

Krank durch Essen

Außerdem geht die AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums an die Öffentlichkeit, wenn bei einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch der begründete Verdacht vorliegt, dass ein bestimmtes Lebensmittel der Auslöser ist, es dieses möglicherweise noch am Markt oder in Haushalten gibt und daher weitere Menschen krank werden könnten.

Früher konnten entsprechende Maßnahmen erst ergriffen werden, wenn die Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels durch ein amtliches Gutachten eindeutig festgestellt war.

Europäisches Schnellwarnsystem

Warnungen vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln (und auch Futtermitteln) können zudem über das europäische Schnellwarnsystem (Rapid Alert System for Food and Feed, kurz RASFF) einlangen.

Wird in einem EU-Mitgliedstaat festgestellt, dass eine Produktprobe gesundheitsschädlich ist, und dass dieses Produkt aus einem anderen Mitgliedsland stammt oder an andere Mitgliedsländer geliefert wurde, werden die Daten an die betroffenen Staaten weitergeleitet. Die national zuständigen Stellen der Lebensmittelaufsicht leiten dann die nötigen Maßnahmen ein. Falls erforderlich, wird das Produkt vom Markt genommen, entsorgt und ebenfalls eine Produktwarnung veröffentlicht.

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