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Fahrzeug-Leasing - Die Leasinggesellschaft ließ sich zur Kulanz überreden.

Ein Jahr lang war Familie Brunner bereits in ihrem geleasten, führerscheinfreien Micro-Car unterwegs gewesen, und immer wieder waren technische Probleme aufgetreten.

Sie alle wurden aber davon in den Schatten gestellt, dass sich eines Tages das Getriebe unter lautem Krachen von dieser Welt verabschiedete.

Umständliche Reparatur.

Herr Brunner verständigte umgehend den Leasinggeber (und somit Eigentümer des Fahrzeugs), die BAWAG P.S.K. Leasing GmbH, mit der die weitere Vorgangsweise besprochen wurde: Das Getriebe musste vom Fahrzeughändler ausgebaut und über den Umweg des Österreich-Importeurs an den italienischen Hersteller zur Reparatur geschickt werden. Umständlich, aber anders ließ es sich nicht machen. Mit vier Wochen Wartezeit müsse man rechnen, meinte der Importeur. Lobenswerterweise bot die BAWAG P.S.K.-Leasing (PSKL) von sich aus an, die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau des Getriebes auf dem Kulanzweg zu übernehmen.

Einmal Italien und nie zurück.

Damals ahnte freilich noch niemand, dass sich die Sache wie ein Strudelteig in die Länge ziehen würde: Drei Monate später war das Getriebe noch immer nicht aus Italien zurück. Seine Spur war irgendwo auf dem Postweg verloren gegangen. Das Micro-Car stand gut geschützt vor Wind und Wetter in der Werkstatt, und Familie Brunner ging zu Fuß. Nur die Leasingraten, die mussten sie trotzdem zahlen – und das wollten sie irgendwann nicht mehr so recht einsehen.

Paragraf ist Paragraf.

Herr Brunner wandte sich an die PSKL. In Anlehnung an das Motto: Vorschrift ist Vorschrift verhielt sich diese allerdings ablehnend und verwies auf § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Leasingbedingungen, wonach auch bei Nichtgebrauch des Fahrzeugs die monatlichen Raten fällig seien. Auch unsere Intervention bewirkte vorerst nichts anderes, als dass die PSKL – mit der Bitte um Verständnis – auf ihrem Standpunkt beharrte. Dabei wollte Herr Brunner nichts geschenkt: Er wünschte ganz einfach eine Stundung der Leasingraten, bis das Getriebe endlich geliefert und wieder eingebaut würde.

Ein Trumpf im Ärmel.

Unsere Beraterin vom VKI Info-Center ließ jedoch nicht locker und versuchte es bei der Ombudsfrau des Verbandes der Österreichischen Leasing-Gesellschaften. Und siehe da: Die PSKL zeigte nun durchaus Verständnis für den Kunden und stimmte aufgrund der außergewöhnlichen Situation einer Ratenstundung zu. Manchmal muss offensichtlich auch die Überredungskunst komplizierte Umwege nehmen.

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