Zum Inhalt

Rechtsgültigkeit von E-Mails - Vertragsrücktritt mit E-Mail?

Ich habe an dieser Stelle einmal gelesen, dass mir das Konsumentenschutzgesetz bei Haustürgeschäften ein siebentägiges Rücktrittsrecht einräumt. Kann ich den Vertragsrücktritt eigentlich auch per E-Mail erklären? Das würde doch einfach und rasch gehen.

Auch wenn es zweifellos eine gewisse Erleichterung darstellen würde; nach derzeitiger Rechtsprechung lautet die Antwort: nein. Laut Paragraf 3 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) muss der Rücktritt nämlich schriftlich erklärt werden. Ein herkömmliches E-Mail erfüllt dieses Schriftlichkeitsgebot grundsätzlich nicht. Es ist daher dringend zu empfehlen, den Rücktritt per eingeschriebenen Brief zu erklären (nach derzeitiger Rechtsprechung muss man davon ausgehen, dass auch der Rücktritt per Fax unwirksam ist). Das Schriftlichkeitsgebot wäre mit einem E-Mail nur dann erfüllt, wenn es mit einer so genannten „sicheren Signatur“ im Sinne des Signaturgesetzes versehen wäre. Diese elektronische Unterschrift gewährleistet, dass der Absender eines E-Mails tatsächlich identifiziert werden kann. Sichere Signaturen werden von Zertifizierungsdienste-Anbietern ausgestellt. Weitere Hinweise über derartige Signaturen und die bisher tätigen Zertifizierungsanbieter finden Sie auf der Website der Telekom-Control Kommission (www.rtr.at).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Rufnummern blockieren - Wie geht das?

Rufnummern blockieren - Wie geht das?

"Ich werde täglich von einer 0810-Nummer angerufen und habe diese Nummer bereits blockiert. Das scheint aber nicht zu funktionieren. Habe ich etwas falsch gemacht?"

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang