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Haushaltsversicherung - Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl

, aktualisiert am

Unser Einschreiten und das kulante Verhalten der Allianz- Versicherung verringerten den erlittenen Schaden.

Frau Bürger, eine allein stehende ältere Dame, döste friedlich in ihrem gemütlichen Wohnzimmerfauteuil, als zu ihrem Schrecken plötzlich der Briefträger neben ihr stand und sie freundlich darauf aufmerksam machte, dass die Eingangstür offen stand. Anscheinend hatte sie sie beim Nachhausekommen nicht fest genug zugedrückt oder überhaupt darauf vergessen, sie zu schließen.

Der Schmuck war weg. Zunächst war Frau Bürger froh, dass ihre Vergesslichkeit keine unerfreulichen Folgen nach sich gezogen hatte – bis sie einige Tage später den Schrank öffnete, in dem sie ihre Schmuckkassette verwahrte. Die Kassette war leer! Schmuck und Münzen im Gesamtwert von rund 22.000 Euro waren verschwunden!

Einfacher Diebstahl. Die Polizei vermutete, dass – während Frau Bürgers Anwesenheit – ein Dieb die Gelegenheit ergriffen und sich durch die offen stehende Tür in die Wohnung eingeschlichen hatte. An der Eingangstür waren jedenfalls keine Spuren einer Beschädigung sichtbar, die auf einen Einbruch hingedeutet hätten. Frau Bürger informierte daraufhin die Allianz-Versicherung, wo sie ihre Haushaltsversicherung abgeschlossen hatte. Dort erfuhr sie, dass es sich im juristischen Sinne um einen einfachen Diebstahl gehandelt habe. Für diesen Fall gelte laut den Versicherungsbedingungen eine Haftungsbegrenzung von 1453,46 Euro. Dies sei die Summe, die sie aufgrund ihrer Haushaltsversicherung erhalten würde.

Nachfrage beim VKI. Das war allerdings nur ein Bruchteil der Schadenssumme. Frau Bürger wandte sich Rat suchend an das VKI-Beratungszentrum, doch unsere Rechtsexpertin konnte ihr nur bestätigen, was sie ohnehin schon wusste: Gelangt ein Dieb ungehindert beziehungsweise ohne Gewaltanwendung in eine Wohnung und entwendet Wertsachen, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, nicht aber um einen höher versicherten Einbruchdiebstahl. Unsere Expertin versprach Frau Bürger jedoch, bei der Allianz zumindest einmal in ihrem Sinne anzuklopfen.

Die Kulanz der Allianz. Und tatsächlich, der Versuch war von Erfolg gekrönt: Die Allianz prüfte den Fall der alten Dame auf unsere Bitte hin neuerlich und entschloss sich schließlich dazu, die Entschädigungszahlung auf 3000 Euro aufzustocken. Wir meinen, dieses kulante Verhalten gehört vor den Vorhang. Frau Bürger hingegen ist vorsichtiger geworden und sitzt seither immer nur hinter gut verschlossenen Türen.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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