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Gewinnspiel: 500.000 Schilling bei Rubbellos vom Versandhaus - "Gewinnchance" gewonnen

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Gewinn ausbezahlen

Man habe nur eine „Gewinnchance“ gewonnen, argumentierte das Versandunternehmen. Das half nichts. Der OGH entschied: Der Gewinn muss ausbezahlt werden, wenn ein verständiger Verbraucher beim Lesen der Gewinnverständigung annehmen muss, dass er bereits gewonnen hat.

OGH 5. 8. 2003, 7 Ob 106/03v

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