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Hotelzimmer im Schatten - Preisminderung

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Hotelzimmer im Schatten. Urlaubern, die ein Zimmer auf der Sonnenseite gebucht haben, steht eine Preisminderung von 30 Prozent zu, wenn sie auf der Schattenseite untergebracht werden.

Amtsgericht Köln 128 C 197/03

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