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Erben: Sparbuch hilft sparen - Sonst schlägt das Finanzamt zu

Geld verschenken kostet Geld, Geld vererben auch - außer es ist auf einem Sparbuch geparkt.

Ende der anonymen Sparbücher

Seit 2002 ist Schluss mit lustig. In diesem Jahr kam nämlich das endgültige Aus für die allseits beliebten anonymen Sparbücher. Wer heute ein Sparbuch eröffnen will, muss einen gültigen Lichtbildausweis dabeihaben und sich damit gegenüber der Bank legitimieren.

Ausweispflicht bei höheren Guthaben

Farbe bekennen mussten inzwischen aber auch alle Besitzer von Büchern, die vor Jahren angelegt wurden und auf denen Guthaben von mehr als 15.000 Euro liegen. Auch hier hieß es: Ihren Ausweis bitte! Lediglich Sparbücher mit einer Einlage unter 15.000 Euro können weiterhin auf eine einmal gewählte Bezeichnung lauten. Über diese Guthaben kann problemlos verfügen, wer das Buch in Händen hält und das Losungswort weiß.

Sperre im Todesfall

Stirbt jemand und hinterlässt legitimierte Sparbücher, dann werden alle auf den Namen des Verstorbenen lautenden Bücher von der Bank automatisch gesperrt, sobald das Geldinstitut vom Tod des Besitzers erfährt (Notar oder auch Pensionsversicherung). Und was passiert mit Sparbüchern, die mehrere Besitzer haben? In einem solchen Fall gibt die Bank dem für die Verlassenschaft zuständigen Notar alle Namen bekannt und sperrt das Buch ebenfalls. 

 

Ersparnisse an der Verlassenschaft vorbeigeschwindelt

Das macht das Erben im Gegensatz zu früher teurer. Denn solange Ersparnisse auf anonymen Sparbüchern angelegt waren, konnten sie am gesamten Verlassenschaftsverfahren vorbeigeschwindelt werden. Auf die Frage „Sparbücher vorhanden?“ antworteten Beherzte unschuldig mit „Nein“ und so blieben diese Guthaben bei der Verlassenschaftsverhandlung unberücksichtigt.

Erben wird teurer, das nützt den Notaren

Bei legitimierten Namenssparbüchern klappt diese saloppe Vorgangsweise leider nicht mehr. Die Folge: Der Wert der Verlassenschaft wird größer. Darüber freuen sich vor allem die Notare, denn je mehr
es zu vererben gibt, desto höher sind auch die dafür verlangten Gebühren. Trostpflaster für alle Erben: Wer
ein Sparbuch erbt oder vermacht bekommt, zahlt dafür wenigstens keine Erbschaftssteuer.

Wichtig für Pflichtteilsberechtigte (Noterben)

Das gilt aber tatsächlich nur für Sparbücher. Wollen Sie jemandem Geld zukommen lassen, dann sollten Sie ihm anstelle einer bestimmten Summe besser ein Sparbuch mit demselben Betrag vermachen. Nur dadurch ersparen Sie dem Vermächtnisnehmer die Erbschaftssteuer. Der Grund: Guthaben, für die KEST (Kapitalertragssteuer) eingehoben wird – und Sparbücher gehören dazu –, sind erbschaftssteuerfrei! Beim Erwerb eines bestimmten Bargeldbetrages bittet das Finanzamt den Vermächtnisnehmer dagegen zur Kasse. Eine Feinheit, die beim Vererben häufig übersehen wird.

Besser ein Sparbuch vererben als Bargeld

Ärgerlich kann diese für Laien haarspalterische Unterscheidung auch für die so genannten Pflichtteilsberechtigten (Noterben) werden. Das sind nahe Angehörige, die auf jeden Fall von der Verlassenschaft etwas bekommen müssen, selbst wenn sie im Testament übergangen worden sind. Da der Pflichtteilsanspruch eine reine Geldforderung ist, also der Anspruch auf Zahlung einer bestimmten, dem Wert ihres Anteils entsprechenden Geldsumme, wirkt sich das erbschaftssteuermäßig sehr negativ aus.

Diese Erben müssen auch dann volle Erbschaftssteuer zahlen, wenn zur Auszahlung ihres Pflichtteils ein Sparbuch verwendet wird, das ja aufgrund der KEST-Besteuerung grundsätzlich von der Erbschaftssteuer ausgenommen ist. Am besten, Sie lassen Ihren Noterben in einem Vermächtnis ein Sparbuch als Pflichtteil zukommen. Nur dann wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Schenken statt vererben?

Bis Ende 2003 konnten Sparbücher problemlos verschenkt werden, ohne dass dafür Steuer zu berappen gewesen wäre. Seit 1. Jänner 2004 ist das Verschenken von Sparbüchern schenkungssteuerpflichtig. Wenn Sie Ihre Ersparnisse auf einem Sparbuch liegen haben, dann ist es wohl am besten und kostengünstigsten, es Ihren Erben in einem Testament zu vermachen.

Streit unter Erben ist keine Seltenheit. Wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, kann dem vorbeugen. Unser Buch gibt Aufschluss darüber, was genau alles zu regeln ist. Es zeigt, wie man ein Testament verfasst, wie der Ehepartner abgesichert werden kann und wie man Einfluss auf die Erbfolge nehmen kann.

www.konsument.at/erben

Aus dem Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Wie man ein Testament verfasst
  • Was zur Verlassenschaft zählt
  • Die Aufgaben des Notars
  • Die Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
  • Nützliche Vollmachten und Verfügungen

172 Seiten, 19,90 € + Versand

KONSUMENT-Buch: Erben ohne Streit + Einkaufstasche

 

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