Zum Inhalt

Lebensmittelkennzeichnung: Salami - Schweinefleisch

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Auf einer Wurstverpackung habe ich Folgendes gelesen: "In 100 g Salami sind 160 g Schweinefleisch enthalten." Haben Sie eine Erklärung für dieses mathematische Kunststück?"

Trocknungsverlust

Ja. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung schreibt diese Deklaration vor: „Die anzugebende Menge entspricht bei Waren, denen infolge einer Hitze- oder einer sonstigen Behandlung Feuchtigkeit entzogen wurde, der Menge der verarbeiteten Zutat oder Zutaten, bezogen auf das Enderzeugnis. Übersteigt die Menge einer Zutat oder die in der Etikettierung anzugebende Gesamtmenge aller Zutaten 100 Prozent, so ist anstelle der Prozentangabe das Gewicht der für die Herstellung von 100 Gramm des Enderzeugnisses verwendeten Zutat oder Zutaten anzugeben.“ Der Hintergrund ist folgender: Bei der Salamierzeugung verliert das Fleisch durch das Pökeln relativ viel an Gewicht (Trocknungsverlust). Daher ist anzugeben, dass für die Erzeugung von 100 Gramm Salami 160 Gramm Schweinefleisch verwendet werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Käse im Leberkäse?

Käse im Leberkäse?

"In der Zutatenliste eines Leberkäses zum Selberbacken las ich: „Kann Spuren von laktosefreiem Käse enthalten.“ Wie kann Käse in den Leberkäse gelangen?"

Oligofruktose - Kein Zucker?

Oligofruktose - Kein Zucker?

"Auf einem neuen Joghurt-Getränk wird mit „ohne Zuckerzusatz“ geworben. Die Inhaltstoffe zeigen aber an zweiter Stelle „Oligofruktose“. Das ist doch Konsumententäuschung."

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang