Zum Inhalt

Haarfön: Gewährleistung - Wer haftet?

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe einen Haarföhn einer namhaften Marke gekauft, aber er funktioniert nicht. Wo muss ich reklamieren, beim Händler oder direkt beim Hersteller?"

Händler oder Hersteller?

Antwort: Beim Händler reklamieren. Er haftet für die Mängelfreiheit der Ware. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Der Unternehmer kann sie Ihnen gegenüber, also gegenüber einem Verbraucher, weder ausschließen noch einschränken.

Das Argument eines Händlers, er habe das Gerät ja nicht erzeugt und daher sei er für Mängel auch nicht verantwortlich, ist also unrichtig. In der Praxis schickt der Händler allerdings das Gerät dann oft zum Hersteller oder zu dessen Generalvertretung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

Entdarmte Bio-Garnelen - Reklamation?

"Ich habe fürs Grillen entdarmte Bio-Garnelen gekauft. Vor der Zubereitung habe ich gesehen, dass diese gar nicht entdarmt sind, und selbst die Därme entfernt. Muss ich akzeptieren, dass in der Packung nicht das drin ist, was draußen draufsteht?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.

Dachschindeln mangelhaft - Gewährleistungsrecht

"Ich habe bei einer Firma Dachschindeln bestellt, die von einem Dachdecker fachmännisch verlegt wurden. Nach ca. 6 Monaten machten sich mehrere Mängel bemerkbar. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mittlerweile in Konkurs ist. Was kann ich machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang