Zum Inhalt

ORF: Kein Empfang, kein Programmentgelt - Übrige Gebühren bleiben bestehen

Wer die Fernsehprogramme des ORF technisch nicht empfangen kann, muss kein ORF-Programmentgelt bezahlen, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Ein Konsument konnte nach der Umstellung auf Digital-TV den ORF nicht mehr sehen, bekam aber weiterhin die volle GIS-Gebühr vorgeschrieben. Dagegen legte er Berufung ein und bekam nun recht (VWGH Zl. 2008/17/0059-8). Ein Teil der Fernsehgebühr, das Programmentgelt von 15,18 Euro monatlich, muss nicht bezahlt werden, wenn man zwar ein TV-Gerät besitzt, die ORF-Programme aber aus technischen Gründen nicht zugänglich sind.

Wer nicht einschaltet zahlt trotzdem

Die übrigen Positionen der Gebührenvorschreibung, etwa Kunstförderungsbeitrag oder Landesabgabe, sind jedoch weiterhin fällig, wenn ein empfangsbereites TVGerät oder Radio im Haushalt steht. Um in den Genuss der Gebührenreduktion zu kommen, muss man ein bei der GIS erhältliches Formular ausfüllen. Wer die ORF-Sender zwar empfangen kann, aber die Programme nie einschaltet, zahlt weiterhin die volle Gebühr.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Blu-Ray-Player: Sehr gut - Unterschiede bei Ultra-HD

Blu-Ray-Player: Sehr gut - Unterschiede bei Ultra-HD

12 Blu-Ray-Player hat die Stiftung Warentest in Augenschein genommen und Erfreuliches erblickt: Die Qualität von Bild wie auch von Ton ist bei allen Geräten sehr gut. Da kann man beim Kauf also fast nichts falsch machen.

Aurednik - Spaceprojektor


"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Aurednik sandte kostenlos einen neuen Spaceprojektor zu.

Sky Österreich - Zwangsbeglückt


Sky sendete Herrn Grafl unaufgefordert eine neue Smartcard mit Receiver zu. Mit seinem eigenen Receiver konnte Herr Grafl Sky nun nicht mehr empfangen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang