Zum Inhalt

Mauertrockenlegung: Aquapol - Kein Maulkorb für Kritiker

Die Website www.aquapol-unzufriedene.at darf im Netz bleiben, urteilt der Oberste Gerichtshof.

Gebäude feucht geblieben: Die Firma Aquapol vertreibt Geräte zur Mauertrockenlegung. Das angewandte Verfahren ist aber in der Fachwelt sehr umstritten. Ein Aquapol-Kunde, dessen Gebäude feucht geblieben war, hat die Seite www.aquapol-unzufriedene.at ins Netz gestellt. Dort kann man sowohl kritische als auch positive Artikel über Aquapols Mauerentfeuchtung lesen. Die Firma Aquapol sah dadurch ihre Marken- und Namensrechte verletzt und klagte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) dem Betreiber der kritischen Internetseite recht gegeben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist höher zu bewerten als die Rechte des Unternehmens. Das Urteil hat die Aktenzahl OGH 24.2.2009, 17 Ob 2/09g und ist als Download links oben zugänglich.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Bauunternehmen - Verbindlicher Pauschalpreis

Herr Bittner erhielt einen pauschalen Kostenvoranschlag über eine Wohnungssanierung. Eine nachträgliche Preiserhöhung war rechtlich nicht zulässig. - Dieser Fall wurde betreut von Mag. Irene Randa.

Tischlerei Farkas Ferenc Faipari Kft. - Kunden abgezockt

Familie Kovac beauftragt die ungarische Tischlerei Farkas Ferenc Faipari Kft. mit Herstellung und Montage neuer Fenster, Türen etc. Trotz einer Anzahlung von 7.000 Euro wird die vereinbarte Leistung nie erbracht.

Mauertrockenlegung - Erstmals zertifiziert


In der Mauertrockenlegung sind zahlreiche unseröse Unternehmen aktiv, die viel versprechen, bei mangelndem Erfolg aber keine Verantwortung übernehmen wollen.

Wolf Systembau - Sanierung


"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Wolf Systembau ersetzte sämtliche Kosten der Sanierung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang