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Gute Reise! - VKI auf der Wiener Ferienmesse

Besuchen Sie unseren Stand! Auch in diesem Jahr ist der VKI auf der Wiener Ferienmesse vertreten. Wir sind von 14. bis 17. Jänner 2010 am Wiener Messegelände: Halle B Stand B0526.

VKI-Gewinnspiel

Wer den VKI-Stand besucht, ist herzlich eingeladen, an unserem Gewinnspiel teilzunehmen. Machen Sie mit und gewinnen Sie einen Testsieger: Luftbefeuchter, Portionskaffeemaschine oder Navigationsgerät.

Rechte für Reisende

„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.“ Diese alte Volksweisheit bekommt für viele Urlauber jedes Jahr eine unangenehme Bedeutung. Statt Erholung gibt es jede Menge Reiseärger. Und das in der angeblich schönsten Zeit des Jahres!

Um Urlaubsenttäuschungen vorzubeugen und zwecks besserer Information hat die Europäische Kommission vor Kurzem eine Liste mit neuen Rechten und Empfehlungen für Reisende veröffentlicht. Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

  • Keine Diskriminierung. Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Zügen und Flugzeugen.
  • Schadenersatz. Es kommt zu einer Stärkung des Rechts auf Schadenersatz bei Tötung oder Verletzung von Reisenden. Das geschieht durch Vorschusszahlung zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse. (21 000 Euro im Todesfall)
  • Kostenrückerstattung. Urlauber, deren Flugzeug oder Zug starke Verspätung hat, können die Rückerstattung der Kosten oder Ersatzfahrt bzw. -flug verlangen.
  • Schadenersatz. Das Recht auf Schadenersatz wird gestärkt: bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks erhalten Fluggäste bis zu 1223 Euro, Bahnreisende bis zu 1285 Euro.
  • Fahrkarten. Der Fahrkartenkauf für Bahnreisende wird vereinfacht.
  • Schwarze Liste. Urlauber sollen vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft auf der „Schwarzen Liste“ steht. Darauf führt die EU Unternehmen, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Besonders Airlines aus Afrika und Asien sind betroffen.
  • Sicherheit. Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen in Bahnhöfen und Zügen die persönliche Sicherheit der Reisenden gewährleisten.
  • Beschwerden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Reisende sich an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden können, wenn ihre Rechte missachtet werden.

Im Bereich des Luftverkehrs ist im EU-Recht bereits ein umfassendes Bündel von Fluggastrechten verankert. Eine Überarbeitung und Weiterentwicklung dieses Regelwerks hat die Europäische Kommission bereits angekündigt. Zusätzlich wird die Kommission in Kürze neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Bus- und Schiffsreisenden verabschieden.

Infos rund ums Reisen

Beratung zu Konsumenten- und Reisefragen bieten wir Ihnen in unserem Beratungszentrum in Wien: Mariahilfer Str. 81
1060 Wien
Tel. 0043-1- 588 770

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