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Cosmos-Konkurs - VKI informiert Verbraucher

Nachdem der Ausgleich gescheitert sein dürfte, kündigt der Ausgleichsverwalter von Cosmos (Cosmos Elektrohandels GmbH&Co KG) für heute oder morgen die Eröffnung des Anschlusskonkurses an. Wir informieren, was das für die Verbraucher bedeutet.

Der VKI gibt Tipps für Verbraucher im Fall des Cosmos-Konkurses.

Bargeldgeschäfte

Wir gehen davon aus, dass Cosmos in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die Kunden letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnten. Dabei ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn man sich mehr erwartet als die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel: Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote zB 10% = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)

Gutscheine

Cosmos hat in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier haben Kunden einen Ersatzanspruch, der im Konkurs angemeldet werden kann. Auch hier ist zu beachten, ob sich das wirtschaftlich auszahlt (Beispiel: Gutschein 100 Euro / Konkursquote zB 10% = 10 Euro / Gebühren = 20 Euro).

Weitere Infos für Verbraucher

Es kann nun zu einem Ausverkauf der Cosmos-Waren kommen. Was es für die Kunden dabei zu beachten gilt, was jene tun, die Produkte auf Raten gekauft haben und was mit Ansprüchen aus Herstellergarantien Dritter passiert, lesen betroffene Kunden auf www.verbraucherrecht.at

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