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Strompreiserhöhung - Keine rechtliche Handhabe

Mein Stromversorger hat mir eine Preiserhöhung angekündigt. Diese halte ich wegen der Höhe für nicht gerechtfertigt. Was kann ich tun? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Peter Blazek.

Peter Blazek (Bild: Wilke)
Mag. Peter Blazek

Gegen die Erhöhung gibt es leider keine rechtliche Handhabe. Stromkunden können dagegen nur Widerspruch einlegen. Dann muss der Lieferant für drei Monate Strom zum alten Preis liefern. Danach läuft der Vertrag aus. Praktisch bedeutet das: Damit wechseln Sie zu einem anderen Lieferanten.

Mit dem Tarifkalkulator auf der Website www.e-control.at der Energie- Regulierungsbehörde können Sie bequem den für Sie günstigsten Lieferanten finden. Achtung: Wenn Ihr Vertrag mit dem bisherigen Stromversorger ausgelaufen ist, müssen Sie bereits einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten haben. Es kann bis zu zwei Monate dauern, bis man vom neuen Lieferanten beliefert wird! Daher sollten Sie rasch handeln, wenn Sie wechseln wollen.

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