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Ryanair: Namen falsch eingebucht - Namensänderung verrechnet

"Ein Fall für KONSUMENT": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Die Namensänderung für ein irrwitziges Flugticket musste eine Kundin selbst bezahlen. 

Frau Margot Kremer buchte übers Internet bei Ryanair einen Flug von Bratislava nach Paris und retour. Sie gab ihren Namen, ihre Adresse und ihre Kreditkartendaten an, kontrollierte die Eingabe und schickte die Bestellung ab. Als sie die Buchungsbestätigung erhielt, wollte sie ihren Augen nicht trauen: Sie war auf den Namen "Mrs. Sgtase Ssag Adt" ausgestellt.

Kontaktversuche scheiterten

Frau Kremer rief sofort bei der Kundenhotline von Ryanair an, um den Namen korrigieren zu lassen. Nach zehn Minuten in der Warteschleife legte sie auf – die Hotline war schließlich kostenpflichtig. Frau Kremer ersuchte Ryanair nun per Fax um Namenskorrektur, erhielt aber keine Antwort. Am Abreisetag fuhr sie zum Flughafen Bratislava. Dort wird sich das Problem mit Ryanair wohl klären lassen, dachte sie. Mitnichten.

150 Euro für Fremdverschulden

Frau Kremer musste 150 Euro für die Namensänderung bezahlen, um nach Paris fliegen zu können. Während sie in Paris war, trudelte eine E-Mail von Ryanair ein: Frau Kremer hätte vor Absendung der Buchung den Namen noch einmal kontrollieren müssen, hieß es, das Problem sei daher selbst verschuldet. Frau Kremer war sich allerdings sicher, ihren Namen korrekt angegeben zu haben. Zumal sie ihn auch für die Bezahlung per Kreditkarte eingegeben hatte. Die Abbuchung hatte einwandfrei funktioniert!

Ryanair blieb stur

"Sgtase Ssag Adt" hatte sie sicher nicht geschrieben. Sie ärgerte sich sehr, keine Screenshots vom Buchungsvorgang gemacht zu haben. Wir versuchten gemeinsam mit den Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Irland (dort hat Ryanair den Hauptsitz), Frau Kremer zu ihrem Recht zu verhelfen, und forderten die 150 Euro für sie zurück. Doch Ryanair schaltete auf stur: Die Buchung auf den falschen Namen sei Frau Kremers Fehler. Außergerichtlich ließ sich dieser Fall nicht lösen.

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