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Verpackung: Wurst - Papier mitwiegen verboten

Jahrzehntelang mussten Konsumenten für das Papier, in das Wurst oder anderer Aufschnitt gepackt wurde, teuer bezahlen. Das konnte bei teuren Spezialitäten ganz schön ins Geld gehen. Dieses Ärgernis verschwindet endlich. Ab 1. Jänner 2012 ist das Mitwiegen der Verpackung beim Verkauf von losen Produkten untersagt, die Tara-Taste muss gedrückt werden.

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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