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Groupon und Invent Marketing- und Tourismus GmbH - Großes Trostpflaster für ungültigen Hotelscheck

EBay, Groupon und eine Hotelkette - die Kombination kann unübersichtlich werden: Ein Konsument kaufte auf eBay einen Hotelgutschein, doch der war ungültig.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt  

Das Schnäppchen entpuppte sich als Flop: Herr Giraud aus Frankreich hatte im Herbst 2011 bei eBay von einer  Privatperson einen Hotelscheck der Invent Marketing- und Tourismus GmbH (Linz) im Wert von 600 € um 200 € erstanden. Der Coupon berechtigte zwei Personen zu zwei Übernachtungen und konnte in einem von über 300 zur Wahl stehenden Hotels in Europa eingelöst werden.

Zwei Nächtigungen im Hotel gebucht

Herr Giraud wollte den Gutschein im Juli verwenden und buchte im Frühjahr bei Invent Marketing zwei Nächtigungen in einem französischen Hotel. Invent Marketing bestätigte den Empfang der Buchungsanfrage und Herr Giraud glaubte damit alles erledigt.

Bis Ende Juni keinerlei Rückmeldung

Als er aber bis Ende Juni keinerlei Rückmeldung zur Buchung selbst erhielt, fragte er bei Invent Marketing nach: Jetzt hieß es ohne weitere Begründung, sein Gutschein sei ungültig, die Buchung daher nicht erfolgt. In weniger als zwei Wochen sollte die Reise losgehen und Herr Giraud stand mit einem offensichtlich wertlosen Coupon da! Obendrein musste er sich um ein Ersatzquartier kümmern.

Kunden früher informieren

Herr Giraud beschwerte sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Frankreich. Die Kollegen leiteten den Fall an uns weiter. In unserem Interventionsschreiben wollten wir von Invent Marketing wissen, weshalb der Gutschein nicht gültig sei, und ersuchten um eine Kulanzlösung: Hätte Invent Marketing Herrn Giraud sofort informiert, dass der Coupon ungültig sei und das Hotel folglich nicht gebucht werde, hätte er sich wenigstens früher um eine andere Urlaubsbleibe kümmern können.

Verkauf verboten

Aktion mit Groupon Frankreich

Der Hotelscheck sei im Rahmen einer Aktion mit Groupon Frankreich von einer Person erworben worden, die den Scheck wohl erhalten, aber nicht bezahlt habe, erklärte uns Invent Marketing in einem Antwortschreiben. Der Scheck sei daraufhin von Groupon gesperrt worden, jedoch über eBay zum Verkauf gelangt. Dort erstand ihn schließlich Herrn Giraud. Das wiederum erfuhr Invent Marketing aber erst aus unserem Interventionsschreiben.

Zuvor hatte man angenommen, Herr Giraud hätte den Hotelscheck bei Groupon bestellt und die Kreditkartenzahlung im Nachhinein widerrufen. (Der Weiterverkauf von Hotelcoupons auf Versteigerungsplattformen ist laut Reservierungsbedingungen strikt untersagt.)

Trostpflaster von Invent

Invent Marketing entschuldigte sich nachdrücklich für die mangelnde Kommunikation mit Herrn Giraud und schickte ihm als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten gratis eine Invent SéjourBox escapade sur mesure, die zwei Personen zu zwei Übernachtungen in einem von 250 zur Wahl stehenden Hotels in Europa berechtigt. 


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Bei vergleichbaren Problemen können Sie auch unser VKI-Beratungszentrum in Wien anrufen: 01/588 77 - 0

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