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SEPA: Frist verlängert - BIC und IBAN

Anfang Jänner hat die EU-Kommission entschieden, die Übergangsfrist für die Einführung von BIC und IBAN bis 1. August zu verlängern. Für Konsumenten besteht allerdings keine Veranlassung, am alten System festzuhalten. SEPA ist technisch funktionsfähig und hat dies im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bereits einige Jahre bewiesen. - Wir empfehlen soweit wie möglich die Zahlungen mit SEPA durchzuführen, da mit 1. Februar 2014 keine flächendeckende Annahme von Aufträgen im nationalen Alt-System gewährleistet ist. Banken können bis 1. August alte Belege annehmen, müssen aber nicht.

Für die heimischen Banken steht der 1.2.2014 als Einführung von SEPA weiterhin fest, ab diesem Zeitpunkt sollten daher alle Zahlungen entsprechend beauftragt werden.

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