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Test: Bereits zwei Mal haben wir überprüft, wie genau es Schönheitschirurgen mit ihrer Aufklärungspflicht nehmen, beide Male orteten wir Nachholbedarf. Unser aktueller Test lässt vermuten, dass sich die Beratungsqualität verändert hat – zum Schlechteren.
Diese Schönheitschirurgen haben wir getestet:
- Boulgaropoulos Dr. Victor
- Dabernig Dr. Jörg
- Grazer Klinik für ästhetische Chirurgie
- Gschnitzer Dr. Claudia
- Haslinger Dr. Josef
- Mandl Dr. Herbert
- MiraMed
- Moser Milani Medical SPA
- Pichelmaier Dr. Michael
- Redtenbacher Dr. Nikolaus
- Rohrbacher Dr. Wolfgang
- Siegl Dr. Alexander
- Spreitzer Dr. Doris
- Todoroff Dr. Boris
- Turkof Dr. Edvin
Wir wollten wissen, wie genau es die Schönheitschirurgen mit der Aufklärungspflicht nehmen und ob sich die Beratungsqualität durch die neue Gesetzgebung verbessert hat. Unsere früheren Tests ( Beratung Fettabsaugen 9/2006 und Beratung Schönheitschirurgen 1/2010 ), in denen wir die Beratung bei Schönheitschirurgen in Wien getestet hatten, legten gewisse Defizite offen. Im aktuellen Test haben wir 15 Ärzten in fünf Bundesländern getestet. Unsere beiden Testpersonen ließen sich zu einer Nasen- bzw. Lidkorrektur beraten. Unsere Testtabelle informiert über telefonischen Erstkontakt, Empfang, Anamnese, Beratung allgemein, Beratung zur Operation (Vorbereitung, Informationen, Nachbehandlung, Nebenwirkungen und Risiken), Gesamteindruck.
Dieser Test ist geeignet für die KONSUMENT-Testplakette.
Nachfolgend unser Testbericht.
Gute Geschäfte mit der Schönheit
Neben Anti-Aging-Präparaten stehen operative Eingriffe besonders hoch im Kurs. Schätzungen der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie zufolge werden hierzulande jährlich etwa 50.000 Eingriffe vorgenommen: allen voran Lidkorrekturen, Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Haartransplantationen.
Dazu kommen noch einmal zahllose Schönheits-OPs, die im nahen Ausland erfolgen. Exakte Zahlen gibt es nicht. Ästhetische Eingriffe sind nicht registrierungspflichtig und werden nur in seltenen Fällen von den Krankenkassen bezahlt.
Jugendschutz im Gesetz
Noch vor einigen Jahrzehnten waren es vor allem etwas in die Jahre gekommene Kunden, die danach trachteten, ihre Jugendlichkeit auf dem OP-Tisch wiederzuerlangen. Inzwischen ist das Durchschnittsalter deutlich gesunken. Ausdruck dafür ist auch, dass sich der Gesetzgeber im Jahr 2012 veranlasst sah, das "Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen" zu erlassen. Paragraph 7 ist dem besonderen Schutz bestimmter Personengruppen gewidmet, in erster Linie Jugendlichen unter 18 Jahren.
In der Tabelle finden Sie:
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