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Sammelklagen: In der Schublade - Kommentar von B. Matuschak

Rechtsbruch lohnt sich in Österreich, zumindest für Unternehmen. Wer in großem Stil Abzockerei mit illegalen Entgelten betreibt oder überhöhte Kreditzinsen verrechnet, kann seine Bilanz dadurch deutlich verbessern. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.

Bernhard Matuschak (Bild: U. Romstorfer/VKI)

E-Mail: KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak

Die Gefahr, die Unrechtsgewinne jemals wieder herausrücken zu müssen, ist gering - siehe auch Kartelle: Preisabsprachen - Räuber und Gendarm. Selbst wenn Konsumenten vor Gericht recht bekommen, fehlt es hierzulande an juristischen Instrumenten, die Ansprüche auch durchzusetzen.

Sammelklage nach österreichischem Recht

Auch die vom VKI erfundene Sammelklage nach österreichischem Recht ist da nur eine Notlösung. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass eine Klagshäufung (Sammelklage) zulässig ist, wenn zwischen den einzelnen Fällen ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Doch genau das wird von unseren Prozessgegnern in der Regel angezweifelt. Die darauf folgende gerichtliche Klärung verzögert das eigentliche Verfahren dann um Jahre.

Prozessrisiko für VKI

Das Modell krankt auch daran, dass die Geschädigten ihre Ansprüche zunächst an den VKI abtreten müssen. Der VKI bekommt dafür, dass er geprellten Konsumenten zur Seite steht, dann das Prozesskostenrisiko aufgebrummt. Und dieses ist beträchtlich. Vor Gericht wird nämlich jeder Einzelfall aus dem Sammelverfahren separat behandelt, bei der Schadenssumme wird jedoch immer von der Gesamtsumme ausgegangen.

Der Blick in andere Länder wie etwa die Niederlande, Deutschland oder auch die USA, wo es Konsumentinnen und Konsumenten deutlich leichter haben, vor Gericht zu ziehen und ihre Rechte auch durchzusetzen, lässt einen da neidisch werden.

Schon lang in der Lade

Ein Gesetzesentwurf, der den Weg für eine Gruppenklage (die diese Bezeichnung auch verdient) frei machen würde, ist schon seit einigen Legislaturperioden in den jeweiligen Regierungsübereinkommen festgehalten (siehe Sammelklage: Regierungsprogramm 2008-2013 S 122). Allein: Bislang blieb es bei dieser fortgeschrittenen Form der Absichtserklärung. Über die Gründe, warum die Politik gegen den unternehmerischen Rechtsbruch nicht einschreitet, kann nur spekuliert werden. - Lesen Sie auch Klagen gegen MPC und Lyoness - Ins Ausland gezwungen.

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