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VW-Sammelaktion - VKI: Mit Vollgas für die Konsumenten

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Der VW-Konzern hat Diesel-Autos verkauft, die mehr Stickoxid in die Luft abgeben als erlaubt. Betroffen sind VW, Audi, Seat und Skoda. Der VKI prüft, inwieweit Kunden Schadenersatz fordern können, und hat eine Sammelaktion gestartet.

Lesen Sie zur VKI-Sammelaktion gegen VW auch:

Worum geht es?
Laut US-Umweltbehörde EPA hat VW in Diesel- Modellen (Baujahre 2009 – 2015) eine Software eingebaut, die die Messung des Schadstoffausstoßes manipuliert. Das Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft, und reguliert den Motor so, dass die Stickoxid (NOx)- Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Welche Modelle sind betroffen?
Betroffen sind Fahrzeuge mit Diesel-Motoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Motoren vom Typ EA 189. Dabei handelt es sich um 4-Zylinder-Dieselmotoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Hubraum, die die EURO-5-Abgasnorm erfüllen. Neuwagen der aktuellen Abgasvorschrift EURO 6 sind laut Volkswagen nicht betroffen. Eine vollständige Liste der in Österreich betroffenen Modelle lag zu Redaktionsschluss Mitte Oktober immer noch nicht vor. Laut Hersteller geht es um folgende Modelle:

  • VW: Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan und Caddy
  • Audi: A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT
  • Seat: Ibiza, Leon, Exeo und Altea
  • Skoda: Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia und Superb

Wie weiß ich, ob mein Auto betroffen ist?
Dies ist in der Werkstatt beim jeweiligen Händler oder online möglich. Benötigt wird dazu die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Diese ist unter „E“ im Zulassungsschein aufgeführt. Darüber hinaus hat VW für VW- und Audi-Modelle eine Hotline eingerichtet. Diese ist Mo bis Do von 8 bis 18 Uhr und Fr von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer +43 (0)662 46 81 3500 erreichbar.

Was macht VW?
VW bereitet nach eigenen Angaben eine kostenfreie Aktion vor, bei der das Abgasproblem beseitigt werden soll. Diese soll im Jänner 2016 starten und je nach Umfang bis Ende 2016 andauern. Laut VW soll für die meisten Motoren ein Update der Software genügen. Bei einigen Modellen könnte es jedoch notwendig sein, neue Injektoren oder Katalysatoren einzubauen. Betroffene Kunden sollen vorab informiert werden.

Wenn VW die Kosten übernimmt: Worin besteht der Schaden für den Kunden?
VW hat seine angeblich abgasarmen Dieselmodelle möglicherweise irreführend beworben. Unter Umständen haben Konsumenten einen höheren Kaufpreis für ein "umweltfreundlicheres“ Auto bezahlt. Rund um mögliche Rückrufe und Umbauten könnten sich für den Kunden finanzielle Aufwendungen ergeben. Falls ein Sachmangel vorliegt, könnte dies einen Anspruch auf Nacherfüllung, Preisminderung oder gar Rückabwicklung des Kaufvertrags nach sich ziehen. Zudem könnten sich betroffene Kunden durch einen merkantilen Minderwert (Preisverfall) ihres Gebrauchtwagens geschädigt sehen.

Täuschung und Betrug?

Bestehen auch Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung beziehungsweise Betrug?
Nachdem VW die Manipulation eingestanden hat, stehen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller im Raum. Dies könnte vor allem für Besitzer älterer Fahrzeuge relevant sein, die keine Sachmängelrechte mehr geltend machen können. Sie könnten auf Erstattung der Kosten für die Fehlerbeseitigung beharren sowie auf Erstattung nachgewiesener Mehrkosten durch einen Kraftstoffmehrverbrauch.

Kann ich den Kaufvertrag rückabwickeln, falls ich eines der betroffenen Fahrzeugmodelle bestellt habe?
Binnen 2 Jahren ab Kauf bestehen gegenüber dem Verkäufer auch – verschuldensunabhängige – Gewährleistungsansprüche. Der Käufer kann vom Händler eine kostenfreie Nacherfüllung (Nachbesserung) verlangen. Ist diese nicht möglich oder mit einem der für den Händler nicht zumutbaren unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu wandeln (aufzuheben). Alternativ könnte eine Preisminderung verlangt werden. Eine Aufhebung des Kaufvertrags ist jedoch nur zulässig, wenn es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt. Bisher wurde gerichtlich noch nicht entschieden, ab wann eine Überschreitung der Abgaswerte einen nicht unerheblichen Mangel darstellt. Ist die Gewährleistungsfrist für Sachmängel (2 Jahre ab Übergabe) bereits abgelaufen, so ist eine Wandlung des Vertrages nicht mehr durchsetzbar. Allerdings wären auch Irrtumsansprüche inner halb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss gegenüber dem Käufer argumentierbar. Allenfalls könnten sich noch Schadensersatzansprüche wegen möglicher arglistiger Täuschung gegen den Hersteller ergeben.

Irreführende Werbung

Was gibt es bei der Abnahme eines betroffenen Neuwagens zu beachten?
Ratsam ist eine schriftliche Erklärung, dass man das Auto nur unter dem Vorbehalt der Nacherfüllung, der Minderung des Kaufpreises oder der Rückabwicklung des Kaufvertrags entgegennimmt. Weiters sollte man erklären, dass man sich für den Fall fehlerhafter Abgaswerte weitere Schadenersatzansprüche vorbehält.

Worum geht es bei der VKI-Aktion?
Der VKI geht davon aus, dass eine Werbung mit einer bestimmten Abgasleistung, die sich als falsch herausstellt, irreführend ist und Schadenersatzansprüche für kausale Schäden auslöst. Derzeit liegen uns jedoch noch zu wenige Informationen vor, um Schadenersatzansprüche verlässlich prüfen zu können. Wir bieten Inhabern betroffener Fahrzeuge deshalb an, dass wir sie im Rahmen unserer Sammelaktion kostenlos über unsere Erhebungen informieren.

Wer kann an der VKI-Aktion teilnehmen?
Die Sammelaktion des VKI bezieht sich auf Privatbesitzer von betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagen (auch Leasingautos) aus dem VW-Konzern. Fahrzeughalter müssen nicht die österreichischer Staatsbürgerschaft haben. Das Baujahr des Fahrzeugs muss zwischen 2009 und 2015 liegen, das Auto muss in Österreich zugelassen und darf kein Firmenwagen sein. Unternehmer mit Firmenwagen können sich direkt an unseren Vertrauensanwalt Dr. Alexander Klauser (1010 Wien, Bauernmarkt 2, Tel. 01 532 12 10) wenden.

Wie geht es dann weiter?
Ziel ist es, VW Vergleichsverhandlungen für alle geschädigten Fahrzeughalter anzubieten. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit dem Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder (und europäischen Rechtsanwaltskanzleien) in den Niederlanden die gemeinnützige Stiftung "Volkswagen Car Claim“ gegründet. Dort existiert im Gegensatz zu Österreich ein Verfahren für die Abwicklung von Massenschäden. Die Inanspruchnahme der Stiftung ist kostenlos und ohne Risiko.

Co2 Ausstoß (Diesel und Benziner)

VW hat bekannt gegeben, dass auch die Angaben zum CO2-Ausstoß bei einigen Modellen nicht korrekt sind. Was hat es damit auf sich?

VW hat bei der CO2-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO2-Angaben gemacht. Der tatsächliche Spritverbrauch könnte somit höher liegen, als angenommen. Betroffen sind laut VW insgesamt rund 800.000 Fahrzeuge der

  • VW-Modelle Polo, Golf und Passat,
  • der Audi-Modelle A1- und A3,
  • des Skoda-Modells Octavia sowie der
  • Seat-Modelle Leon und Ibiza.

Es handelt sich dabei hauptsächlich um Dieselautos (1,4-, 1,6- und 2,0-Liter-Motoren), aber auch um eine geringe Anzahl von Benzinfahrzeugen mit Zylinderabschaltung (laut deutscher Bundesregierung etwa 98.000 Benziner).

Können sich auch die vom CO2-Skandal betroffenen Fahrzeughalter an der VKI-Sammelaktion beteiligen?

Ja, auch die Käufer der betroffenen Fahrzeuge können an der Sammelaktion teilnehmen. Die Halter von Dieselfahrzeugen können auf diesen Websiten

überprüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Fahrer von Benzinfahrzeugen bitten wir noch abzuwarten, bis diesen eine Bestätigung von VW vorliegt, dass Ihr Benzinfahrzeug vom erhöhten Co2-Wert betroffen ist.

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