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Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten - Urteil gegen Unicredit Bank Austria

Sollen Kreditnehmer Zinsen bekommen statt Zinsen zu bezahlen? Die Bank Austria hatte versucht Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten auszuschließen und deswegen einen Prozess verloren. Keine Zinsunter- ohne entsprechende Obergrenze.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Wie andere Kreditinstitute hatte die Bank versucht, Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten auszuschließen.

In beiden Punkten Recht bekommen

Per Kundenbrief legte das Geldinstitut vorsorglich eine Untergrenze von null Prozent für Kreditzinsen fest. Der VKI klagte sowohl gegen die Form der Vertragsänderung als auch gegen das einseitig festgelegte Limit und bekam vor dem Handelsgericht Wien in beiden Punkten Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Leitzins rauf und runter

Bei Fremdwährungskrediten erfolgt die Anpassung der Sollzinsen in der Regel anhand des europäischen Referenzzinssatzes LIBOR. Ausgehend von dessen Wert vereinbart der Kreditnehmer mit der jeweiligen Bank eine bestimmte Marge (Aufschlag). Die Zinsen, die Kreditnehmer zu zahlen haben, setzen sich also aus LIBOR plus Marge zusammen. Nun ist der LIBOR in den vergangenen Monaten wohl für alle Beteiligten überraschend unter null gesunken.

Sinkende Einnahmen

Die Konsequenz: Kämen LIBOR und Marge insgesamt unter null zu liegen, müsste die Bank ihren Kreditnehmern „Negativzinsen“ zahlen. Üblich ist das Gegenteil: Für einen Kredit zahlt der Kreditnehmern Zinsen an die Bank. Gegen sinkende Einnahmen versuchten nahezu alle heimischen Banken, darunter auch die Unicredit Bank Austria, vorzubauen.

Sollzinssatz von 0,00001 Prozent

Im Februar 2015 versandte die Unicredit Bank Austria an Kunden mit Fremdwährungskredit ein Schreiben. Sie wies im Zusammenhang mit dem negativen LIBOR darauf hin, dass sie bei bestehenden Kreditverträgen keine Negativzinsen zahlt. Als Untergrenze, so die Bank, gelte hingegen ein Sollzinssatz von 0,00001 Prozent. Ein derartiger Ausschluss von Negativzinsen ist aus Sicht des VKI unzulässig. „Es kann nicht im Belieben der Bank liegen, eine Änderung des Referenzzinssatze nicht oder nicht zur Gänze an die Vertragspartner weiterzugeben“, so Thomas Hirmke, stellvertretender Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Ein Einfrieren der Sollzinsen bei null widerspricht dem Gebot der Anpassungssymmetrie. Die Bank kann nicht einseitig eine Untergrenze festsetzen, ohne zugleich auch eine Obergrenze zu bestimmen.“

Auch Negativzinsen möglich

Das Handelsgericht Wien folgte der Ansicht des VKI in seiner aktuellen Entscheidung. Demnach ergibt sich aus dem Kreditvertrag, dass die Bank dem Kreditnehmer bei entsprechender Entwicklung des Indikators auch Negativzinsen gutzuschreiben hat. Nach der Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch im September 2015 liegt damit in dieser Frage nun ein zweites verbraucherfreundliches Urteil vor. Letztlich hängt es davon ab, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheidet. Gibt auch der OGH dem VKI Recht, werden die Banken die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen an ihre Kunden zurückzahlen müssen.

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