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Siam’s Broccoli Chips - Rechtswidrig gekennzeichnet

Lebensmittel-Check Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Broccoli Chips mit unzulässiger Produktdeklaration.

 

Siam's Broccoli Chips: Die Auslobung "Healthy Snack" ist durch die EU nicht zugelassen. Außerdem haben die Chips einen höheren Fettgehalt als Kartoffelchips namhafter Marken. (Bild: U.Payer / VKI)
Siam's Broccoli Chips: Die Auslobung "Healthy Snack" ist durch die EU nicht zugelassen. Außerdem haben die Chips einen höheren Fettgehalt als Kartoffelchips namhafter Marken. (Bild: U.Payer / VKI)

Siam's Broccoli Chips: Die Auslobung "Healthy Snack" ist durch die EU nicht zugelassen. Außerdem haben die Chips einen höheren Fettgehalt als Kartoffelchips namhafter Marken. (Bild: U.Payer / VKI)

Achten Sie auf die Nährwerttabelle und das Zutatenverzeichnis. Je weiter vorne in der Zutatenliste Zucker und Fett angeführt sind, desto mehr davon enthält das Produkt. (Bild: U.Payer / VKI)
Achten Sie auf die Nährwerttabelle und das Zutatenverzeichnis. Je weiter vorne in der Zutatenliste Zucker und Fett angeführt sind, desto mehr davon enthält das Produkt. (Bild: U.Payer / VKI)

Achten Sie auf die Nährwerttabelle und das Zutatenverzeichnis. Je weiter vorne in der Zutatenliste Zucker und Fett angeführt sind, desto mehr davon enthält das Produkt. (Bild: U.Payer / VKI)

Mehr Fett als Kartoffelchips

Das steht drauf: Siam’s Broccoli Chips

Gekauft bei: Billa

Das ist das Problem

"Healthy Snack" steht optisch hervorgehoben auf der Packung Siam’s Broccoli Chips. Gleich darunter wird das Gemüse groß ins Bild gesetzt. Eine gesunde Knabberei? Jedenfalls eine falsch und unzulässig deklarierte!
Auf dem Beutel Siam’s Broccoli Chips sind nur die Zutatenliste und die Hinweise zur Mindesthaltbarkeit sowie zur Lagerung auf Deutsch angeführt. Der Großteil der Produktdeklaration ist auf Englisch verfasst. Auch die Nährwerttabelle ist ausschließlich in englischer Sprache auf der Packung aufgedruckt. Das entspricht nicht den Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung.

Auslobung "Healthy Snack" nicht zugelassen

Bei etlichen Textteilen kann man zwar verstehen oder zumindest erahnen, was sie bedeuten, doch andere bleiben ein Rätsel. Was beispielsweise "No MSG & Preservative" (so zu lesen auf der Packungsrückseite) genau heißen soll, wissen wir nicht.

Und die Auslobung "Healthy Snack" – also gesunder Snack – ist durch die Health-Claims-Verordnung der EU gar nicht zugelassen und dürfte daher nicht auf der Packung stehen. Die Health-Claims-Verordnung soll Konsumenten vor unklaren oder irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben schützen. Demnach dürfen in der Werbung nur solche gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden, die auf anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen basieren und für Konsumenten nicht irreführend sind.

Bestimmte nährwertbezogene Angaben (z.B. "fettarm") sind erlaubt und im Anhang zur Verordnung angeführt. Dort ist auch festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sie verwendet werden dürfen.

Mehr Fett als Kartoffelchips

Auf der Packung Broccoli Chips ist u.a. "low sodium" (geringer Natriumgehalt) angepriesen. Laut EU-Verordnung ist eine Werbung damit nur erlaubt, wenn ein Produkt weniger als 120 mg Natrium pro 100 g aufweist. Siam’s Broccoli Chips haben aber einen Natriumgehalt von 350 mg pro 100 g.

100 g Broccoli Chips enthalten obendrein 35 g Fett und haben somit einen höheren Fettgehalt als Kartoffelchips namhafter Marken. Das spiegelt sich natürlich auch im Kaloriengehalt wider. 100 g Produkt liefern 550 kcal. Siam’s Broccoli Chips sind also sicher kein gesunder Snack!

Brösel statt ganzer Chips

Und nicht zuletzt: Als die Konsumentin, die uns auf dieses Produkt aufmerksam machte, eine Packung Siam’s Broccoli Chips geöffnet hatte, fand sie darin ausschließlich Brösel statt ganzer Chips.

Laut Firma Sasaki, die die Broccoli Chips importiert, werden die Angaben der Nährwerttabelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in deutscher Sprache aufgedruckt. Das Unternehmen sicherte uns weiters zu, dass die Verpackung des Produktes vollständig überarbeitet und dementsprechend adaptiert wird.

Für Konsumenten heißt es einmal mehr: Seien Sie kritisch bei Süßigkeiten und Snacks, die mit Gesundheitsbezug werben. Achten Sie auf die Nährwerttabelle und das Zutatenverzeichnis. Je weiter vorne in der Zutatenliste Zucker und Fett angeführt sind, desto mehr davon enthält das Produkt.

Reaktion der Firmen Rewe und Sasaki

Was Rewe (das Produkt wurde bei Billa gekauft) und Importeur Sasaki dazu sagen, dass die Kennzeichnung von Liam’s Broccoli Chips in mehreren Punkten nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht:

Reaktion von Rewe

"Das Produkt wird derzeit über den Lieferanten auf seine korrekte Auszeichnung und Kennzeichnung bei der Lebensmittelversuchsanstalt geprüft. Nach Vorliegen des Prüfberichts muss der Lieferant die Verpackung entsprechend anpassen."

REWE International AG
8. 9. 2015

Reaktion von Sasaki

"Vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu unserem Produkt.

Bezüglich der angeführten Punkte möchten wir folgendes anmerken:
1. Die Angaben der Nährwerttabelle werden zum nächst möglichen Zeitpunkt in deutscher Sprache aufgedruckt werden.
2. Um zukünftig sprachbedingte Missverständnisse beziehungsweise eventl. fälschlicherweise aufgedruckte Zusatzbezeichnungen zu vermeiden, wird die Verpackung unseres Produktes vollständig überarbeitet und dementsprechend adaptiert werden.
3. Die von Ihnen erwähnte bröselige Konsistenz bei Konsumation dürfte auf einen Transportfehler (Lieferung, Lagerung oder Konsument) zurückzuführen sein. Wir werden die von uns beeinflussbaren Bereiche dementsprechend kontrollieren.
Zur weiteren Begutachtung haben wir unser Produkt an die LVA GmbH verschickt. Eventuelle Empfehlungen werden in die Optimierung der Präsentation des Snacks einfließen."

SASAKI GesmbH
8. 9. 2015

Wir meinen: Wir warten auf die neue Verpackung mit korrekter Produktdeklaration!

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