Zum Inhalt

Versicherungsunterlagen in Papierform - Versicherungsvertragsgesetz

"Darf mein Versicherungsunternehmen von sich aus die Zusendung von Rechnungen oder Dokumenten von der Postzusendung auf E-Mails umstellen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Versicherungsnehmer müssen ausdrücklich zustimmen

Nein. In § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sind die Voraussetzungen, unter denen elektronische Kommunikation zulässig ist, genau geregelt. Als Versicherungsnehmer müssen Sie der elektronischen Kommunikation mit dem Versicherer auf jeden Fall ausdrücklich zustimmen.

Widerruf jederzeit möglich

Auch ein Widerruf der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Alles, was Sie elektronisch erhalten, können Sie auch auf Papier anfordern. Eine einfache Kopie ist kostenlos.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Fehlendes Retourgeld

Fehlendes Retourgeld

Welche Möglichkeiten haben Konsument:innen, wenn an der Kassa nicht das passende Retourgeld verfügbar ist?

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

"Nach dem Tausch sämtlicher Fensterdichtungen haben wir von der durchführenden Firma lediglich eine Pauschalrechung erhalten, das heißt, es waren weder Material noch Arbeitszeit angeführt. Wir möchten aber gerne den Handwerkerbonus beantragen. Können wir von der Firma eine nach unseren Wünschen ausgestellte Rechnung einfordern?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Manuela Robinson.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang