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Laktose in Gewürzmischungen - Kennzeichnungspflichtige Allergene

Warum wird Laktose auch in Gewürzmischungen genannt?

Milchzucker oder Laktose gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Deshalb muss Laktose in der Zutatenliste immer angeführt werden. Sie darf sich nicht hinter Begriffen wie "Gewürze" verstecken. Auch wenn sie als technischer Hilfsstoff, als Trägerstoff für Zusatzstoffe oder Aromen zum Einsatz kommt, muss sie genannt werden. Ein zusätzlicher Hinweis wie "enthält Laktose" ist dagegen nicht vorgeschrieben.

Kein Hinweis bei Milcherzeugnissen

Wenn in einem Produkt Milch oder Milcherzeugnisse als Zutaten stecken, muss in der Zutatenliste nicht "Laktose" oder "Milchzucker" stehen. In diesem Fall genügt es, das Milchprodukt zu nennen, z.B. "Süßmolkenpulver". Wollen oder müssen Sie Milchzucker meiden, führt an einem genauen Studium der Zutatenliste kein Weg vorbei.

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