Zum Inhalt

Maklerverträge: Verzichtserklärung - 14-tägiges Rücktrittsrecht

"Ich bin auf der Suche nach einer Immobilie. Was hat es mit dem Verzicht auf das 14-tägige Rücktrittsrecht beim Kontakt mit einem Makler auf sich?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Irene Randa.

Irene Randa (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Irene
 Randa

Wenn sofort mit der Leistung begonnen werden soll

Gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 8 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) hat der Makler umfassende Informationspflichten. Darunter fällt auch die Information über das 14-tägige Rücktrittsrecht betreffend den Maklervertrag bzw. der Verlust dieses Rechts, wenn sofort mit der Leistung begonnen wird.

Da es im Bereich der Miete oder des Kaufs von Immobilien meist nicht im Sinne des Verbrauchers ist, 14 Tage abzuwarten, bis die Wohnung besichtigt werden kann, muss man auf sein Rücktrittsrecht gegenüber dem Makler verzichten. Dennoch entsteht wie bisher die Provisionspflicht erst bei erfolgreicher Vermittlung der Immobilie.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Ticketkauf online - Kein Rücktrittsrecht

Ich habe aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt, weil ich voreilig auf den "Bestellen"- Button geklickt habe. Gibt es eine Möglichkeit, doch vom Kauf zurückzutreten? - Konsumenten fragen, unsere Experten antworten.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang