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Begräbnis planen - Vorsorgebuch

Für die Hinterbliebenen ist es eine unschätzbare Hilfe, wenn die verstorbene Person noch zu Lebzeiten ihre Wünsche festgehalten hat. Ist das nicht der Fall, greifen einerseits gesetzliche Regelungen oder die Hinterbliebenen müssen die Entscheidungen treffen. Woran ist zu denken?

Körperspende?

Vor der Frage, wie das gewünschte Begräbnis aussehen soll, stellt sich möglicherweise auch die, ob Sie Ihren Körper der Wissenschaft zur Verfügung stellen wollen. Eine solche „Körperspende“ wird alleine bei der Universität Innsbruck von 150 Spendern im Jahr gewünscht. Dafür müssen Sie eine „letztwillige Verfügung“ über Ihren Köper ausstellen (Formulare erhältlich über die medizinischen Universitäten). Neben der Förderung der Wissenschaft hat die Körperspende den finanziellen Vorteil, dass die Universität im Normalfall die Kosten des späteren Begräbnisses übernimmt.

Vorstellungen darlegen

"Ich möchte neben meinem Partner beerdigt werden", "Unsere Familie hat ein Familiengrab", "Ich habe keine Angehörigen, die sich um das Grab kümmern werden", "Ich möchte nach meinem Tod niemandem zur Last fallen", "Ich möchte der Natur so nah sein wie möglich", "Eine Feuerbestattung ist preiswerter" und dergleichen mehr.

Wünsche dokumentieren

Sie können Ihre Wünsche zur Gestaltung des Begräbnisses Ihren (nächsten) Angehörigen mündlich mitteilen. Noch besser: Sie halten schriftlich fest, was Sie wollen. Da die Testamentseröffnung erst Wochen oder Monate nach dem Begräbnis erfolgt, tun Sie das am besten in einem eigenen Dokument, das Sie in einer "Vorsorgemappe" hinterlassen.

So bestimmen Sie etwa, wer sich um die Totenfürsorge kümmern soll, sofern es nicht die nächsten (formalen) Angehörigen sein sollen, wie mit bestimmten Personen umgegangen werden soll (beispielsweise: "Ich möchte, dass meine vier früheren Ehefrauen zur Trauerfeier geladen werden" – oder eben auch nicht) und welche besonderen Wünsche Sie für Begräbnis und Trauerfeier haben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie noch zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abschließen, um im Vorhinein alles Notwendige zu regeln.

Kosten & Art der Bestattung

Art der Bestattung

Die gängigsten sind Erd- und Feuerbestattung; alternative Formen wie Natur-, Baum- oder Seebestattung sind zum Teil nur eingeschränkt möglich. Ganz besondere Wünsche (wie die Umwandlung der Asche in einen Edelstein) benötigen besondere Vorbereitung. Mehr Infos dazufinden Sie in unserem Buch "Alles geregelt".

Kosten der Bestattung

Von Gesetzes wegen werden die Begräbniskosten aus der Verlassenschaft (früher: „Nachlass“) bezahlt, und zwar vor der Auszahlung des Erbes oder der Begleichung allfälliger Schulden der verstorbenen Person. Allerdings entstehen die Kosten des Begräbnisses sehr zeitnah zum Todesfall und sind entsprechend rasch zu begleichen.

Das Verlassenschaftsverfahren zur Feststellung des Verlassenschaftsvermögens findet jedoch meist erst Wochen oder Monate nach der Beisetzung statt. Die Kosten des Begräbnisses werden daher üblicherweise zunächst von demjenigen bezahlt (ausgelegt), der das Begräbnis organisiert. Reicht das Verlassenschaftsvermögen für die Bezahlung der Begräbniskosten aus, so werden die Auslagen für das Begräbnis erstattet, bevor die Erben das verbleibende Vermögen erhalten.

Sterbegeldversicherung?

Sterbegeldversicherung?

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie monatliche Versicherungsprämien. Bei Ihrem Tod erhält Ihr Verlassenschaftsvermögen (aus dem die Begräbniskosten bezahlt werden) die Versicherungssumme.

Möchten Sie, dass das Geld gleich zur Verfügung steht, können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder (weisungsgebunden) den Versicherer oder das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl als Begünstigte der Versicherung vermerken. Dann wird das Geld direkt an die Begünstigten ausgezahlt, die Kosten des Begräbnisses können gleich mit der Versicherungssumme beglichen werden.

Versicherung schützt sich vor Risiko

Prinzipiell hat das Versicherungsunternehmen das finanzielle Risiko, dass Sie früher sterben als dies gemäß statistischer Sterbetafel erwartbar ist, und müsste dann mehr Geld auszahlen, als eingenommen und an Zinsen erwirtschaftet wurde. Der Versicherer will aber Gewinn machen.

Er schützt sich also gegen dieses Risiko einerseits durch höhere Beiträge als gemäß Sterbetafel erforderlich und zusätzlich durch Klauseln im Versicherungsvertrag. Beispielsweise wird bei Tod innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsabschluss nur das eingezahlte Kapital ausgezahlt.

Tipp: Sparen Sie sich die monatlichen Versicherungsprämien. Legen Sie das Geld beispielsweise monatlich auf einem Sparkonto an. Dieses Sparkonto gehört dann mit zur Verlassenschaft, aus der die Begräbniskosten bezahlt werden. Und wenn noch zu Ihren Lebzeiten einmal außertourliche Kosten anfallen, haben Sie einen Notgroschen, auf den Sie zurückgreifen können.

Buchtipp: "Alles geregelt - das Vorsorgebuch"

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

 

www.konsument.at/allesgeregelt

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

4. Auflage 10/2020, broschiert, 172 Seiten, Format A4; Preis: 19,90 Euro + Versand.

Die 4. Auflage enthält das neue Patientenverfügungsrecht, das wir schon in der dritten Auflage angekündigt und besprochen hatten. Zusätzlich haben wir Ergänzungen in den Bereichen Gräber und digitaler Nachlass aufgenommen sowie die Waisenpension. Ein Wechsel von der dritten auf die vierte Auflage aktualisiert Ihr Wissen, ist aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die erste oder zweite Auflage besitzen, so empfehlen wir Ihnen den Wechsel zur jetzt aktuellen vierten Auflage. Zu groß sind die Unterschiede zu den älteren Auflagen. Was sich über die Auflagen hinweg nicht geändert hat, ist die Möglichkeit, Formulare aus dem Serviceteil des Buches herauszutrennen und zu verwenden. "Alles geregelt“ ist weniger ein Buch zum Lesen als vielmehr eines zum Gebrauchen.

 

 

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