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Parship: automatische Vertragsverlängerung unzulässig - Urteil des Obersten Gerichtshofes

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Höchstgericht bestätigt: Parship muss in seinem Erinnerungs-Mail deutlicher auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung hinweisen.

Kündigung, Widerruf, Verlängerung: Parship geht nicht korrekt mit Kunden um  (Bild: Pressebereich Parship)

Da kommt ein nichtssagendes E-Mail von Parship. Es enthält einen Link, dem weitere Informationen entnommen werden könnten. Reicht das für eine Verlängerung? Wir vom VKI hatten geklagt und das Gericht urteilte: Nein, das reicht nicht. Ein Mail dieser Art stellt keinen ausreichenden Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung dar. 

Automatische Verlängerung

Parship bietet als Partnerbörse befristete kostenpflichtige Mitgliedschaften an. Sie verlängerten sich jedoch solange um jeweils 12 Monate, bis der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt. Damit es zu einer solchen automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, verlangt das Konsumentenschutzgesetz zuvor einen "besonderen" Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und auf die ohne Kündigung erfolgende automatische Vertragsverlängerung. Wir vom VKI hatten deswegen geklagt.

Nichtssagendes E-Mail

Das von der Partnervermittlung Parship zu diesem Zweck versandte E-Mail enthält weder im Betreff ("Nachricht zu Ihrem Profil") noch im Text einen Hinweis auf den Eintritt dieser Folgen. Es enthält lediglich einen Link, der auf die Parship-Startseite führt. Dort muss man sich einloggen, um weitere Informationen abrufen zu können. Das ist nicht ausreichend, urteilte in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Die gesetzlich vorgesehene Warnfunktion kann die Nachricht nur dann erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Adressaten erregt. Dafür sind eine aussagekräftiger Betreffzeile und eine Information im Text des E-Mails erforderlich.

Gericht beendet diese Praxis

"Mit seiner Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass der vom Gesetz geforderte besondere Hinweis, den es braucht, wenn Schweigen als Zustimmung gelten soll, deutlich erteilt werden muss“, freut sich Mag. Laura Ruschitzka, Juristin im VKI. "Ein nichtssagendes Erinnerungs-E-Mail reicht dafür nicht aus. Zu einer automatischen Vertragsverlängerung kann es darüber hinaus nur dann kommen, wenn das schon im Vorfeld, also bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart worden ist."

Die Entscheidung des OGH ist rechtskräftig.

Betroffen? Wir haben einen Musterbrief

Haben Sie den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen, weil Sie lediglich durch ein solches Erinnerungs-E-Mail benachrichtigt wurden? Sie können die Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn Sie die Dienste von Parship nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben. Wir stellen dafür einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung:Parship: Gericht bestätigt Urteil

Parship hat Ihnen Mahnspesen verrechnet?

Wer wegen dieser gesetzwidrigen Vertragsverlängerung eine Entgeltzahlung bisher verweigert hat und mit Betreibungskosten konfrontiert war, muss auch diese nicht bezahlen. Wenn Sie aber die Dienste von PARSHIP im Verlängerungszeitraum weiter genutzt haben, kann PE Digital GmbH dafür ein anteiliges Entgelt fordern. Die Höhe ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Auch die Frage, ob dem Unternehmen ein Ersatz seiner Kosten – etwa für Mahnungen – zustehen könnte, ist dann im Einzelnen zu prüfen.

Lesen Sie mehr zu Parship: Partnervermittlung: Widerruf kann teuer werden - Viele Fälle überhöhter Zahlungsforderungen

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