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Autobahnmaut im Ausland - Ärger mit dem Pickerl

, aktualisiert am

Wer in Ungarn oder der Slowakei auf der Autobahn fährt, sollte darauf achten, dass die Vignette korrekt ausgestellt wird. Bei fehlerhaften Angaben drohen empfindliche Strafen.

Miroslaw P. staunte nicht schlecht. Einige Wochen nachdem er seine Eltern in Serbien besucht hatte, erhielt er einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe 281,78 Euro.

Der Vorwurf: Er sei in Ungarn auf der Autobahn ohne gültige Vignette unterwegs gewesen. Als Absender des Schreibens firmierte die Ungarische Autobahninkasso GmbH. Da Miroslaw P. an der österreichischungarischen Grenze eine elektronische Vignette erworben hatte, glaubte er zunächst an eine Betrugsmasche.

Doch er fand schnell heraus, dass diese Firma offiziell tätig ist, um unbezahlte verkehrsbedingte Kosten, Gebühren und Bußen einzutreiben. In der Annahme, Opfer eines Missverständnisses geworden zu sein, schickte P. eine Kopie seiner Vignettenquittung an die ungarische Autobahngesellschaft.

Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer die Länderkennung falsch ins System eingegeben hatte. Das Fahrzeug war nicht unter österreichischer, sondern unter serbischer Nationalität registriert worden.

Wenige Meter ohne Pickerl

Die Behörde akzeptierte zwar, dass es mit der Vignette seine Richtigkeit hat, brummte Miroslaw P. aber dennoch eine Strafe auf. Der Konsument musste die Ersatzmaut samt Gebühren von 149,99 Euro bezahlen.

Begründung: Aus den Unterlagen gehe hervor, dass er die die Vignette erst auf ungarischem Boden gekauft habe und nicht in der österreichischen Verkaufsstelle. Demnach sei er nach Überquerung der Grenze ohne gültige Vignette auf der Autobahn unterwegs gewesen.

Der Einwand von Miroslaw P., dass die Verkaufsstelle auf der österreichischen Seite überlastet gewesen sei und er nur wenige Meter auf der ungarischen Seite zurückgelegt habe, half nicht. Er musste bezahlen.

Auch für Ludwig H. hatte die Fahrt auf der ungarischen Autobahn ein teures Nachspiel. Nach einem Wochenendausflug ins Nachbarland flatterte ihm eine Zahlungsaufforderung über 199,64 Euro ins Haus. Begründung: Er habe die Autobahn ohne Vignette befahren.

Da H. jedoch eine Vignette an einer Tankstelle vor der Grenze gelöst hatte, glaubte er an einen Irrtum und ignorierte die Aufforderung. Als er wenig später eine Zahlungserinnerung erhielt, schrieb er zurück und legte eine Kopie der Vignettenquittung bei. Einen Monat später kam die erste Mahnung. Die Kosten beliefen sich mittlerweile auf über 276 Euro. Es stellte sich heraus, dass der Aussteller der Vignette das Kennzeichen falsch übertragen hatte.

Vor dem Kauf die Vignette überprüfen

Kontrolle vor Unterschrift

Die genannten Fälle sind nur einige unter vielen, mit denen sich das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Wien konfrontiert sieht. „Die einzige Möglichkeit, sicherzugehen und sich im Nachhinein viele Scherereien zu ersparen ist, dass die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer beim Kauf der Vignette überprüft, ob der Verkäufer alles korrekt in den Computer eingegeben hat“, sagt EVZJurist Reinhold Schranz.

Dabei gehe es nicht nur um das korrekte Kennzeichen, auch das Länderkürzel, die Fahrzeugkategorie und die Gültigkeitsdauer der Vignette müssten stimmen. Mit der Unterschrift bestätige der Käufer nämlich diese Angaben und übernehme für deren Richtigkeit nach ungarischem Recht die Verantwortung. „Unterschreiben Sie erst, wenn Sie überprüft haben, ob alle Angaben stimmen“, rät Reinhold Schranz.

Sofort reklamieren

Wer in der Eile auf die Kontrolle vergisst und den Fehler erst bemerkt, nachdem er die Unterschrift geleistet hat, sollte so rasch wie möglich reklamieren.

Das zeigt ein EVZ-Fall aus der Slowakei. Dort gibt es wie in Ungarn nur eine elektronische Vignette und keine Plakette, die auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Michaela P. ließ sich an einer Tankstelle eine Vignette ausstellen und trank danach einen Kaffee. Als sie wieder im Auto saß, bemerkte sie auf der Zahlungsbestätigung einen Buchstabendreher beim Kennzeichen. Sie ging zurück zur Tankstelle, um dies zu korrigieren.

Zahlungsbestätigung hilft bei Unrecht

Doch dort sagte man ihr, dass man leider nichts mehr für sie tun könne, weil sie nicht innerhalb von 15 Minuten reklamiert habe. Michaela P. musste eine weitere Jahresvignette für 50 Euro kaufen. Da der Fehler dem Verkäufer der Tankstelle unterlaufen war, wandte sich die Konsumentin an den Tankstellenbetreiber und forderte die Kosten für die weitere Jahresvignette retour. Der Fall wird aktuell vom Europäischen Verbraucherzentrum bearbeitet.

Zahlungsbestätigung aufheben

EVZ-Jurist Schranz rät in jedem Fall dazu, die Zahlungsbestätigung für die Vignette aufzubewahren. „Aus Reklamationen wissen wir, dass es auch noch Monate nach einer Fahrt auf einer ausländischen Autobahn zu Strafforderungen kommen kann. Die Zahlungsbestätigung ist dann der einzige Nachweis, dass man die Vignette korrekt erworben hat. Laut ungarischem Recht muss der Rechnungsbeleg zwei Jahre aufgehoben werden.“

Reinhold Schranz würde den Kontrollabschnitt jedoch danach nicht gleich entsorgen. „Die Verjährungsfrist auf Bezahlung von Zusatzgebühren beträgt nämlich fünf Jahre. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Rechnung auch so lange aufheben.“ Immerhin konnte das EVZ dank des Beleges einigen zu Unrecht mit Strafen belegten Autofahrern aus der Patsche helfen beziehungsweise für eine Reduktion des Bußgeldes sorgen.

 

Verschiedene Gründe für Strafen

Hat man keine Vignette gekauft und erhält Post vom Inkassobüro, rät EVZ-Jurist Reinhold Schranz dazu, den eingeforderten Betrag sofort zu überweisen, denn sonst erhöhen sich die Kosten zwangsläufig.

Der Verbraucherschützer macht auch darauf aufmerksam, dass derartige Strafen grundsätzlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. „Konsumenten sind häufig der Ansicht, dass sie Forderungen – insbesondere, wenn diese sehr niedrig sind – ignorieren können, sofern sie nicht von der Polizei oder Bezirkshauptmannschaft kommen.

Das ist ein Irrtum, da es sich oft nicht um Strafen, sondern um zivilrechtliche Forderungen handelt. Diese können auch von Inkassobüros oder Anwälten eingetrieben werden.“ Doch nicht nur falsche Kennzeichen oder Länderkennungen sorgen bei österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrern in Ungarn für Verdruss.

Michael T. aus Wien musste im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen öfter mit dem Auto ins östliche Nachbarland. An der Grenze erwarb er bei einer Tankstelle eine Jahresvignette. Da es Ungarn möglich ist, diese auf die Bezirke zu beschränken, in die man fährt, gab er an der Kassa den Ort an, in dem er zu tun hatte.

Mit der erhaltenen Vignette fuhr Herr T. insgesamt sechs Mal nach Ungarn. Einige Wochen später erhielt er von der Ungarischen Autobahninkasso GmbH zwölf Zahlungsaufforderungen, für jede Fahrt eine. Die Gesamtsumme belief sich auf über 1.500 Euro. Michael T. schickte eine Kopie des Kaufbeleges an die ungarische Autobahnbehörde. Dabei stellte sich heraus, dass auf der ausgestellten Vignette ein Bezirk fehlte, den er durchqueren musste. Der Fall ist bei uns in Arbeit.

Autobahnmaut in den Nachbarländern

Deutschland

Die Einführung einer Vignette ist zwar geplant, noch ist die Benutzung der Autobahn allerdings nicht mit Kosten verbunden. Zu beachten ist, dass es in vielen Städten Deutschlands Umweltzonen gibt, die nur mit einer Umweltplakette befahren werden dürfen (gilt für vierrädrige Fahrzeuge, siehe Umweltplakette Deutschland). Auch für ausländische Fahrzeuglenker ist diese Plakette Pflicht. Sie kann etwa bei den Automobilverbänden ÖAMTC und ARBÖ zum Preis von 5 Euro (Mitglieder) bzw. 10 Euro (Nichtmitglieder) bestellt werden.

Italien

Die Autobahnmaut wird an den Mautstellen auf der Autobahn kassiert. Die Bezahlung ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Mit der VIACARD kann man bargeldlos bezahlen. Die Karte kann bei den Automobilverbänden erworben werden.

In einigen Städten (z.B. Mailand, Palermo, Rom, Turin, Venedig, Verona) gibt es eine sogenannte „Zona a Traffico Limitato“ (ZTL). In diese Zone (meist Innenstädte bzw. historische Stadtzentren) darf nur mit einer Sondergenehmigung eingefahren werden. Teilweise besteht ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Weitere Informationen auf Autostrade Italien und Autostradesiciliane.

Kroatien

Wie in Italien erhält man am Beginn der mautpflichtigen Strecke ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes zur Abrechnung herangezogen wird. Die Maut kann bar (in Landeswährung oder Euro), mit Kreditkarte oder mit EC-/Maestro-Karte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro kann das Wechselgeld in kroatischer Währung ausbezahlt werden.

Auch in Kroatien gibt es ein bargeldloses Bezahlsystem (Electronic Toll Collect/ETC). Für das Funk-Kommunikationsgerät (Transponder) fallen Extrakosten an; dafür wird auf der Autobahn ein Preisvorteil gewährt. Für die Benutzung bestimmter Brücken und Tunnel (Brücke auf Insel Krk, Ucˇka Tunnel Rovinj- Rijeka, Mirna Viadukt zwischen Rovinj und Umag) werden separate Gebühren erhoben. Weitere Informationen auf HAC HR.

Schweiz

In der Schweiz muss eine Jahresvignette gekauft und deutlich am Fahrzeug angebracht werden. Für Anhänger ist eine Extra-Vignette nötig. Für bestimmte Passstraßen und Tunnel wird eine separate Maut verlangt. Weitere Informationen auf Ch CH Autobahnvignette.

Slowakei

Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht. Seit 1. Jänner 2016 gibt es nur noch die elektronische Vignette. Diese kann etwa online auf Eznamka bezogen werden. Zahlbar ist die Vignette mit Kredit- oder Bankomatkarte. Den Beleg erhält der Kunde per E-Mail. Bei einer Kontrolle wird lediglich das Kfz-Kennzeichen überprüft. Weitere Informationen auf Emyto und Eznamka.

Slowenien

Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht. Die Vignette kann etwa bei diversen Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen) im österreichischen Grenzgebiet erworben werden. In Spielfeld gibt es auch direkt am Grenzübergang eine Verkaufsstelle. Für den Karawankentunnel wird eine Extra-Maut kassiert. Weitere Informationen auf Dars Slowenien

Tschechien

Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht. Die Vignette ist in der Tschechischen Republik bei vielen Tankstellen und Postämtern erhältlich. Zudem gibt es Verkaufsstellen an den Grenzübergängen. Weitere Informationen auf Ceskedalnice Tschechien.

Ungarn

Auf Autobahnen besteht Vignettenpflicht. Seit 1. Jänner 2008 gibt es nur noch die elektronische Vignette, die auch online gekauft werden kann (VirPay Ungarn). Zahlbar ist die Vignette mit Kredit- oder Bankomatkarte. Den Beleg erhält der Kunde per E-Mail zugeschickt. Die Vignette kann auch an verschiedenen Verkaufsstellen in Ungarn und im österreichischen Grenzgebiet erworben werden.

Zusammenfassung

  • Autobahnvignette: Kaufen Sie die Autobahnvignette, bevor sie die Grenze überqueren. Selbst wer nur wenige Meter ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Achten Sie darauf, dass Sie die Vignette korrekt am Auto anbringen. Üblicherweise sind die dafür vorgesehenen Punkte auf der Rückseite der Plakette angegeben.
  • E-Autobahnvignette: Achten Sie beim Kauf einer elektronischen Autobahnvignette (Ungarn, Rumänien, Slowakei) darauf, dass Autokennzeichen, Länderkennung und Fahrzeugkategorie vom Verkäufer korrekt in den Computer eingegeben wurden. Unterschreiben Sie den Kaufbeleg erst, nachdem Sie überprüft haben, ob die Eingaben auf dem Ausdruck stimmen.
  • Kontrollabschnitt: Führen Sie den Kontrollabschnitt bzw. den Kaufbeleg für die Vignette immer mit, wenn Sie im entsprechenden Land unterwegs sind. Sollten Sie bei einer Kontrolle die Rechnung nicht vorweisen können, drohen Strafen durch die jeweiligen Kontrollorgane. Heben Sie den Beleg auch nach Ablauf der Plakette gut auf. In Ungarn endet die Verjährungsfrist der Mautgebühr nach 2 Jahren und jene für Zusatzgebühren (Mahnspesen) erst nach 5 Jahren.

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