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Patienteninformationsstelle - Beratung und Hilfe

Nicht selten fühlt man sich als Patient im Gesundheitswesen überfordert. Die Unabhängige Patienteninformationsstelle in der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft hilft bei Fragen und konkreten Problemen weiter.

Fall 1

Frau P. ruft bei der Unabhängigen Patienteninformationsstelle (UPI) an und möchte wissen, ob sie das Recht hat, eine Kopie ihrer Krankendokumentation vom Hausarzt zu erhalten und ob dieser dafür einen Unkostenbeitrag von 50 Euro verlangen darf. Sie erfährt, dass jeder Patient das Recht hat, Einsicht in die eigene Krankengeschichte zu nehmen und eine Kopie der Aufzeichnungen und Befunde zu erhalten.

Der Arzt beziehungsweise das Spital darf dafür einen angemessenen Kostenersatz verrechnen. Leider ist die zulässige Höhe dieses Betrages weder durch ein Gesetz noch durch eine Empfehlung der Ärztekammer geregelt, sodass er im Ermessen des Arztes bzw. des Spital liegt. Auf Nachfrage teilt Frau P. mit, dass sie die Befunde für einen Facharzt benötige. Die UPI klärt sie darüber auf, dass jeder Arzt die für die Behandlung des Patienten notwendigen Unterlagen von anderen Ärzten und Krankenhäusern kostenlos anfordern kann.

Intervention. Die UPI tritt auch an den Hausarzt heran, da ein Betrag von 50 Euro für die Kopie der Krankendokumentation als unangemessen hoch erachtet wird. Die Antwort des Hausarztes ist bis dato ausständig.

Fall 2

Herr S. erleidet während des Aufenthaltes in einem Rehabilitationszentrum einen Schlaganfall und wird in ein Spital eingeliefert. Zwei Tage vor der Entlassung wird ihm dort mitgeteilt, dass er nach der Behandlung nicht mehr in das Rehabilitationszentrum aufgenommen werden könne, da man dort über keine entsprechende Betreuungseinrichtung verfügte. Bereits vor dem Schlaganfall litt Herr S. unter Demenz und war zu Hause auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Nun benötigt er allerdings eine 24-Stunden-Betreuung. Diese kann jedoch in den noch verbleibenden zwei Tagen nicht organisiert werden. Der Sachwalter von Herrn S. wendet sich an die UPI.

Intervention und Ergebnis. Die UPI nimmt mit dem Rehabilitationszentrum Kontakt auf und erreicht, dass der Patient innerhalb der nächsten zwei Wochen wieder zur stationären Rehabilitation aufgenommen wird. Die Zeit dazwischen muss der Patient allerdings zu Hause verbringen. In Absprache mit dem Krankenhaus kann die UPI erreichen, dass die Entlassung des Patienten so lange aufgeschoben wird, bis die 24-Stunden-Betreuung für daheim bereitsteht.

Fazit. Die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft empfiehlt ratsuchenden Patientinnen und Patienten, sich unter der Telefonnummer 01 544 22 66 an die Unabhängige Patienteninformationsstelle zu wenden. Die UPI beantwortet Fragen zu allen wesentlichen Gesundheitsthemen wie Krankheiten, Diagnostik, Therapie, Lebensführung, Ernährung, Prävention und Gesundheitsförderung, Pflege und Betreuung sowie psychosozialer Unterstützungsbedarf.

VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft Wien

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft empfiehlt ratsuchenden Patientinnen und Patienten, sich unter der Telefonnummer 01 544 22 66 an die Unabhängige Patienteninformationsstelle (UPI) zu wenden.

 

Wien

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Schönbrunner Straße 108, 1050 Wien
Tel. 01 587 12 04
Fax 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Patientenanwalt Wien

 

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