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BBT-Europa: Ware nicht geliefert - Geld über EU-Verfahren zurück

Tor bei BBT bestellt, bezahlt, aber nicht erhalten: Ein Kunde nutzte das EU-Verfahren E-Justice und erhielt das Geld zurück.  - Betreut hat den Fall unser Europäisches Verbraucherzentrum, konkret Mag. Maria Wallner.

VKI-Beraterin Mag. Maria Krasnik BA (Bild: Alice Thörisch/VKI)In KONSUMENT 4/2017 haben wir BBT-Europa: Tor nicht geliefert - Hinter verschlossenen Toren., ein niederländisches Unternehmen, hinter den Vorhang geschickt: Herr Reiner hatte bei BBT online ein Tor mit Lieferzeit von 20 bis 25 Tagen nach Zahlungseingang bestellt und den Gesamtbetrag in Höhe von 857,95 € sofort überwiesen.

Kein Tor, 5 Monate Wartezeit

Die Lieferzeit verstrich. Doch statt des bestellten Tors erhielt Herr Reiner eine Nachricht von BBT. Aufgrund eines Mitarbeiterwechsels sei der Auftrag noch nicht an die Produktion übergeben worden. Herr Reiner telefonierte in der Folge mehrere Male mit BBT wegen eines neuen Liefertermins. Doch als das Tor über fünf Monate nach Bestellung noch immer nicht bei ihm war, hatte er die Nase voll.

Schriftlicher Rücktritt

Er trat schriftlich vom Vertrag zurück. Alles abgehakt und erledigt? Nein, denn auch die Rückabwicklung wurde nicht durchgeführt. Herr Reiner urgierte und urgierte, doch das Geld langte nicht auf seinem Konto ein. Auch auf die von uns – dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich – durchgeführten Interventionen reagierte BBT einfach nicht. Uns blieb nur mehr, Herrn Reiner zu einer Klage über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zu raten.

Europäisches E-Justizportal

Um dieses Verfahren führen zu können, braucht man keine anwaltliche Vertretung, und es ist mit Formblättern (abrufbar über das europäische E-Justizportal, e-justice.europa.eu) umzusetzen. Herr Reiner reichte die Klage beim Bezirksgericht seines Wohnsitzes ein. Wenige Wochen später gab es ein rechtskräftiges Urteil, das an BBT zugestellt wurde. Als das Unternehmen auch darauf nicht reagierte, beauftragte Herr Reiner niederländische Gerichtsvollzieher, das Geld für ihn einzutreiben.

Geld zurück!

Jetzt – an die 16 Monate nach dem der Termin, an dem er das Tor ursprünglich bestellt hatte – bekam er endlich den Kaufpreis plus die von ihm vorab erlegten Gerichts- und Zustellkosten, abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr, auf sein Konto überwiesen. Das Durchhaltevermögen des Konsumenten hat sich ausgezahlt!


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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