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Inzersdorfer Rindsgulasch - Woher stammt das Fleisch?

Lebensmittel-Check

 

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Rindsgulasch von Inzersdorfer, bei dem die Herkunft der Hauptzutat allenfalls auf Nachfrage zu erfahren ist.

 

Inzersdorfer Rindsgulasch: eine Kundin suchte vergeblich nach der Herkunftsangabe. (Bild: VKI)
Inzersdorfer Rindsgulasch: eine Kundin suchte vergeblich nach der Herkunftsangabe. (Bild: VKI)

Inzersdorfer Rindsgulasch: eine Kundin suchte vergeblich nach der Herkunftsangabe. (Bild: VKI)

Auf Nachfrage erfuhren wir, das Rindfleisch werde vorrangig in Österreich, bei Engpässen in der EU eingekauft. (Bild: VKI)
Auf Nachfrage erfuhren wir, das Rindfleisch werde vorrangig in Österreich, bei Engpässen in der EU eingekauft. (Bild: VKI)

Auf Nachfrage erfuhren wir, das Rindfleisch werde vorrangig in Österreich, bei Engpässen in der EU eingekauft. (Bild: VKI)

Fleisch-Herkunft unklar

Das steht drauf: Inzersdorfer Rindsgulasch

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhhältlich

Das ist das Problem

Von der Marke Inzersdorfer gibt es Rindsgulasch in der Dose. Auf dem Etikett ist vor rot-weiß-rotem Hintergrund "in Österreich hergestellt" aufgedruckt. "Kommt das Fleisch auch aus Österreich?" und "Muss das nicht auf der Packung stehen?", wollte eine Kundin von uns wissen, nachdem sie auf der Dose vergeblich die entsprechende Angabe gesucht hatte.

Kennzeichnung noch nicht klar geregelt

Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss angegeben sein, wo das Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. Sind Geburt, Mast und Schlachtung in einem Land erfolgt, reicht die Angabe "Herkunft: …". Bei bearbeitetem Rindfleisch besteht bislang keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sieht zwar vor, dass bei bestimmten Lebensmitteln auch der Ursprungs- bzw. Herkunftsort der Hauptzutat angegeben sein muss, sofern dieser nicht mit dem angegebenen Ursprungs- bzw. Herkunftsort des Lebensmittels ident ist, diese Bestimmung ist aber derzeit noch nicht in Kraft.

Vorrangig aus Österreich

Und woher stammt nun das Fleisch für das Inzersdorfer Rindsgulasch tatsächlich? Wir fragten bei Maresi nach (die Marke Inzersdorfer gehört zu diesem Unternehmen). Das Rindfleisch werde vorrangig in Österreich, bei Engpässen in der EU eingekauft, das Produkt in einem österreichischen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb hergestellt, teilte man uns mit. Sobald die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlassen seien, werde man sie selbstverständlich umsetzen.

Reaktion der Firma Maresi

Was Maresi dazu sagt, dass bei Inzersdorfer Rindsgulasch die Herkunft der Rohware nicht deklariert ist:

"Das Rindfleisch im Produkt ,Inzersdorfer Rindsgulasch‘ wird in einem österreichischen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb hergestellt. Das Rindfleisch als primäre Zutat wird vorrangig in Österreich und bei Engpässen in der EU eingekauft. Nachdem die wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Verarbeitungsschritte zur Herstellung des Produkts in einem österreichischen Betrieb vorgenommen werden, handelt es sich im Sinne des Artikels 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften um ein Erzeugnis österreichischen Ursprungs. Auf diesen Umstand weisen wir mit dem Aufdruck ,In Österreich hergestellt‘ hin.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) sieht gemäß Artikel 26 Abs 3 vor, dass zukünftig auf bestimmten Lebensmitteln auch der Ursprungs- bzw. Herkunftsort der primären Zutat angegeben werden muss, sofern dieser nicht mit dem angegebenen Ursprungs- bzw. Herkunftsort des Lebensmittels identisch ist. Diese Bestimmung tritt aber erst nach Erlass der Durchführungsrechtsakte durch die EU-Kommission gemäß Artikel 26 Abs 8 in Kraft, ist also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anzuwenden.
Sobald die Durchführungsrechtsakte erlassen sind, werden wir diese selbstverständlich rechtskonform umsetzen. Wir ersuchen aber um Verständnis, dass wir vorerst die detaillierten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen abwarten, die von der Kommission dafür festgelegt werden. Für eine Änderung der Produktdeklaration ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, der in jedem Fall einer sicheren Rechtsbasis bedarf, um wirtschaftlich nicht vertretbare Fehlinvestitionen und Nachbesserungen zu vermeiden."

Maresi Austria GmbH
14.12.2017

Wir meinen: Wir bleiben dran und warten auf das Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsvorschrift. Nach der derzeitigen Rechtslage garantiert weder eine rot-weiß-rote Flagge noch die Auslobung „in Österreich hergestellt“ auf der Verpackung, dass auch die Rohware aus Österreich kommt.

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