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DC Bank AG: Kreditkarte unvollständig gelöscht - Kartengebühren trotz Vertragsende

Als die Konsumentin einmal in Zahlungsverzug kommt, kündigt die DC Bank ihre Geschäftsbeziehungen auf. Kartengebühren für die Kreditkarte wurden einfach weiterverrechnet. Als sie das Geld zurück verlangt, lehnt die Bank ab. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; Diesen Fall hat Mag. Elisabeth Barth betreut.

                              Mag. Elisabeth Barth. Frau Böhm hatte viele Jahre eine MasterCard und eine Diners- Kreditkarte.VKI-Juristin Mag. Elisabeth Barth (Foto: VKI)Beide wurden von der DC Bank verwaltet.

Kartengebühren trotz Ende der Geschäftsbeziehung

Als Frau Böhm 2016 bei der Master- Card in Zahlungsverzug geriet (das ist mittlerweile erledigt), kündigte die DC Bank die Geschäftsbeziehung auf: Sie solle beide Karten zerschneiden, die Schnipsel müsse sie nicht an die Bank schicken. Somit sei alles für beide Seiten erledigt, wurde ihr mitgeteilt. Heuer stellte Frau Böhm aber fest, dass ihr die DC Bank weiterhin Kartengebühren verrechnete.

Wir konnten intervenieren

Frau Böhm verlangte das Geld zurück, die Bank lehnte ab. Erst als wir die Rückerstattung sämtlicher seit der Aufkündigung verrechneter Gebühren zuzüglich 4 Prozent Zinsen forderten, veranlasste die DC Bank die Überweisung des Betrages auf Frau Böhms Konto. Die Löschung der Kreditkarte sei 2016 aufgrund eines Systemfehlers unvollständig durchgeführt worden, erklärte die Bank.


Der Name des betroffenen Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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