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Kosmetik-Check: O'right Anti-Gravity Gel - Nicht so natürlich, wie vermarktet

Kosmetikhersteller geben sich gern ein werbewirksames ökologisches Image. Wenn dabei mit Selbstverständlichkeiten um sich geworfen wird und die Inhaltstoffe gar nicht so „grün“ sind, ist das ein Fall für den VKI­-Kosmetik­-Check. Diesmal: das O’right Anti­-Gravity Nature Gel. 

Die Firma O‘right wirbt mit Natürlichkeit und Nachhaltigkeit: „Wir möchten Ihnen natürliche Produkte bieten, die gut für uns Menschen und die Umwelt sind. Aus diesem Grund verzichten wir bei unserem Naturshampoo auf diese acht, in der Kosmetik häufig verwendeten Giftstoffe: Hormone, Phthalate, Parabene, Formaldehyd, Sulfat­-Tenside, Bindemittel, chemische Farbstoffe und EO.“ 

dProdukt: O’right Anti­Gravity Nature Gel. Glamorous and Glossy, 180 ml 

Hersteller: Hair O’right Int’l Corp – Green Cosmetics Plant 

Kosten: Eingekauft im Webshop des Herstellers um 28 Euro. Auch erhältlich in Friseursalons.

Vermeintliche "Giftstoffe"

Die Bezeichnung „Giftstoffe“ ist problematisch, da die aufgezählten Stoffe in Kosmetika prinzipiell erlaubt sind. Die Aussage steht nicht im Einklang mit EU­-Vorschriften (Claims Verordnung). Das Anti­-Gravity Nature Gel ist zudem keineswegs „Natur pur“. Das Produkt enthält Polyurethane-­14, einen synthetischen Filmbildner, den Kunststoff AMP­Acrylates Copolymer sowie Polyvinylpyrrolidon (PVP). PVP wird als Verdickungs-­ und Bindemittel eingesetzt und widerspricht dem „Frei von“­Konzept der Firma O’right. 

Verbotenes Kontaktallergen enthalten

Es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob diese drei Polymere Mikroplastik sind oder nicht (mehr Informationen dazu finden Sie bei unserem aktuellen Haargeltest). Auch die Konservierungsmittel entsprechen nicht dem „grünen“ Image, das O‘right sich gibt. Das von uns eingekaufte Produkt enthält laut Herstellerangaben Methylisothiazolinone (MIT). MIT ist ein Kontaktallergen. Der Einsatz von MIT ist seit Februar 2017 in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, verboten. Nach Meinung der AGES ist Haargel ein „Mittel, das auf der Haut/in den Haaren verbleibt“ – MIT darf somit nicht Bestandteil des Produktes sein. 

Untersuchung eingeleitet

Wir haben das zuständige Marktamt in Wien (MA 59) über diese Tatsache informiert. Die Magistratsabteilung kündigte eine Untersuchung an. Das zweite Konservierungsmittel (Iodopropynyl Butylcarbamate) darf in Haarstylingprodukten nur in einer Konzentration von  0,0075 % eingesetzt werden. Eine Verwendung für Produkte, die direkt auf der Haut ver bleiben (Körperlotionen, Lippenpflegemittel), sowie in Produkten für Kinder unter 3 Jahren ist verboten. Iodopropynyl Butylcarbamate zählt zu den halogenorganischen Verbindungen – sie reichern sich in der Umwelt an.Auch dieser Stoff entspricht nicht dem selbstgewählten „Frei von“­-Konzept. 

 

Stellungnahme:  Wir haben Hair O’right Int’l Corp – Green Cosmetics Plant um eine Stellungnahme gebeten. Der Hersteller erklärt, die Produkte stünden im Einklang mit EU­Auflagen und erfüllten darüber hinaus striktere Anforderungen; so würde auf schädliche Inhaltstoffe verzichtet. Methylisothiazolinone (MIT) werde nicht mehr eingesetzt. Bei dem von uns eingekauften Mittel handle es sich um eine alte Charge. 

Unsere Bilanz:  Auch wenn die Firma O‘right teilweise auf natürliche Inhaltstoffe oder Verpackungen und Druckerfarben achtet, sind nicht alle Produkte so natürlich, wie sie vermarktet werden. Die rasche Reaktion auf den Hinweis, dass ein Produkt einen verbotenen Inhaltstoff enthält, ist positiv zu bewerten; jedoch hätte die Firma O‘right von selbst tätig werden und fristgerecht alle Produkte mit MIT vom Markt nehmen müssen.

 

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