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aircolor Luftbild GmbH - Haustürgeschäft mit Hochbetagter

Eine 89-jährige Dame wird zu einem Vertrag überredet. Auf Zahlungsaufforderungen reagiert sie nicht, die Firma droht mit einem Rechtsanwalt. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; betreut hat diesen Fall Mag. Elisabeth Barth. 

VKI-Juristin Mag. Elisabeth Barth (Foto: VKI)Frau Springer, eine 89-jährige Dame, war an ihrer Haustür von einem Mitarbeiter der aircolor Luftbild GmbH dazu überredet worden, einen Vertrag für eine Flugaufnahme ihres Hauses um 389 € zu unterschreiben.

Geschäftsunfähigkeit wegen Demenz

Frau Springer leidet an Demenz und ist daher nicht mehr geschäftsfähig. Als das Bild geliefert wurde, nahm sie es nicht an und reagierte auch nicht auf die Zahlungsaufforderungen von aircolor. Die Firma drohte schließlich mit dem Rechtsanwalt. 

Nach Intervention: Forderungen eingestellt

Als Frau Springers Nichte davon erfuhr, bat sie uns um Unterstützung. Wir schickten aircolor ein ärztliches Attest, in dem Frau Springers fortgeschrittene Demenzerkrankung und somit die Geschäftsunfähigkeit belegt wurde. Auf unsere Intervention hin buchte aircolor die offene Forderung aus.


Der Name des betroffenen Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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