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VW-Musterfeststellungsklage - VKI empfiehlt Teilnahme

Im VW-Dieselskandal gibt es für geschädigte Konsumenten eine weitere Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen. Eine Musterfeststellungsklage gegen VW soll grundlegende Streitpunkte klären.

Anfang November brachte der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen VW ein. Verbraucher, auch aus Österreich, können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz bis Ende Jänner 2019 anschließen. 

Schadenersatzzahlung durch individuelle Klage

Wohlgemerkt: Ein positives Urteil einer Musterfeststellungsklage führt zu keiner Schadensersatzzahlung, sondern klärt nur grundlegende Streitpunkte. Das heißt, Schadenersatzansprüche müssen gegebenenfalls mittels individueller Klage durchgesetzt werden. 

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)

„Für Verbraucher, die bisher noch nichts für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW unternommen haben, ist die Musterfeststellungsklage eine sinnvolle und kostenlose Möglichkeit, die Chance auf Schadenersatz zu wahren“, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. 

Der VKI informiert

Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Der VKI informiert in einer im Auftrag des Sozialministeriums eingerichteten Hotline (01/58877-61, Mo–Fr 9 bis 16 Uhr), in welchen Fällen eine Anmeldung empfehlenswert ist. 

Weiterführende Informationen, wie auch eine Ausfüllhilfe und einen Mustertext für die Anmeldung, finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.

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