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Mietverträge: Ihre Checkliste - Fair vermieten

Im Normalfall benötigen Sie für die Errichtung eines einfachen Mietvertrags weder Anwalt noch Notar. Wir stellen auch Musterverträge zur Verfügung, das sind die wichtigsten Punkte.

Mietvertrag: Im Normalfall benötigen Sie für die Errichtung eines einfachen Mietvertrags weder Anwalt noch Notar. (Foto:  )

Mietvertragspartner: Führen Sie Name und Anschrift von Ihnen als Vermieter und vom künftigen Mieter an. Ein Hinweis auf Ihre Verfügungsberechtigung als Vermieter (Alleineigentümer, Mehrheitseigentümer, Wohnungseigentümer etc.) sollte ebenfalls erfolgen. 
Mietobjekt: Halten Sie die Adresse Ihres zu vermietenden Objektes fest und beschreiben Sie das Mietobjekt genau. Geben Sie die Nutzfläche, die Anzahl der Räume (Wohnraum, Küche, Bad, WC etc.) und die weitere Ausstattung der Wohnung (Beheizung, Möblierung) an; weiters die mitvermieteten Nebenräume und Nebenflächen (Kellerabteil, Garten, Kfz-Abstellplatz) sowie Benützungsrechte an sonstigen Anlagen des Gebäudes. 
Zustand bei Vermietung: Beschreiben Sie, in welchem Zustand sich das Mietobjekt bei Vermietung befindet („sehr gut“, „abgewohnt“, „brauchbar“ etc.). Achten Sie darauf, dass der angegebene Zustand korrekt ist. Da das Mietobjekt von Ihnen als Vermieter im vereinbarten Zustand zu übergeben ist, sollten Sie – um Gewährleistungsfolgen zu vermeiden – auf bestehende Mängel hinweisen. 
Verwendungszweck: Fixieren Sie, zu welchem Zweck das Mietobjekt von Ihrem Mieter verwendet werden darf (als Wohnung, Ferienwohnung, Büro, Geschäft oder zu gemischten Zwecken). Durch eine unrichtige Bezeichnung des Zweckes lassen sich gesetzliche Schutzbestimmungen übrigens nicht umgehen. 
Vertragsdauer: Halten Sie fest, wann das Mietverhältnis beginnt (Übergabe an den Mieter) und ob das Mietverhältnis befristet (für einen bestimmten Zeitraum) oder unbefristet abgeschlossen wird. Bei der befristeten Vermietung von Eigentumswohnungen müssen Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbefristung (drei Jahre) achten. 
Kündigungs-/Beendigungsmöglichkeiten: Je nach rechtlicher Einstufung des Mietverhältnisses können die gesetzlichen Kündigungs- und Beendigungsmöglichkeiten von beiden Vertragsparteien in verschieden weitem Umfang modifiziert werden. 

Mietzins und Wertsicherung

Mietzins und Wertsicherung: Neben der Angabe von Höhe und Fälligkeit des Mietzinses müssen Sie klarstellen, was im vereinbarten Mietzins genau enthalten ist bzw. ob es sich um einen fixen Betrag handelt oder Teile davon (Betriebskosten) in variabler Höhe vorgeschrieben werden. Eine Wertsicherungsklausel (Erhöhung entsprechend der Inflationsrate) ist auf jeden Fall empfehlenswert, wenn das Mietverhältnis unbefristet oder mit langer Befristungsdauer abgeschlossen wird. 
Kaution: Geben Sie Höhe und Zweck einer vereinbarten Kaution an und in welcher Form die Kaution gestellt wird. Erhaltung des Mietobjektes. Bei diesem Vertragspunkt geht es darum, klarzustellen, in welchem Umfang die laufende Instandhaltung des Mietobjektes von Ihnen als Vermieter und in welchem Umfang sie von Ihrem Mieter zu tragen ist. Veränderungen und 
Investitionsersatz: Geben Sie an, welche Veränderungen Ihr Mieter am Mietobjekt vornehmen darf und welche Investitionen bei Mietende von Ihnen abgelöst werden. 
Hausordnung und Inventarliste: Eine allenfalls bestehende Hausordnung sollte zu einem integrierenden Bestandteil des Mietvertrages gemacht werden. Vor allem wenn Sie möbliert vermieten, ist es ratsam, eine Inventarliste zu erstellen und in der Mietvertragsurkunde darauf zu verweisen. 

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