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Corona, E-Mobilität, Mähroboter, Vorsorgekassen ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 7/2020 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Abfertigung durch Vorsorgekassen 7/2020

Verloren

Jedem, der derzeit arbeitslos geworden ist, kann ich nur empfehlen die Auszahlung der Abfertigung durch Vorsorgekassen wenn möglich nicht zu veranlassen.

Dazu die Erklärung: Arbeitgeber zahlen monatlich an die Vorsorgekassen ein. Die so angesparte Abfertigung ist garantiert und kann nicht verringert werden. Die Vorsorgekassen veranlagen Teile dieser Beiträge in Wertpapiere. Die daraus entstehenden Anlageergebnisse – in der Regel Gewinne – kommen den Versicherten zugute. Diese Zuwächse waren nicht unbeträchtlich in den letzten Jahren und sind auch auf der jährlichen Kontonachricht ersichtlich. Die Anlageergebnisse können aber auch negativ sein, wenn der Wertpapiermarkt in einer Krise ist. Genau das ist jetzt der Fall, weil wegen Corona seit Mitte März die Wertpapiere stark an Wert verloren haben.

Alle jene, die sich jetzt die Abfertigung auszahlen lassen möchten, müssen damit rechnen, dass sie weniger ausbezahlt erhalten, als auf der letzten Kontonachricht per 31.12.2019 zu sehen war. Ich selbst konnte diesen Verlust nicht verhindern. Ich bin seit 1.2.2020 in Pension und musste gezwungenermaßen über meine Abfertigung verfügen. Eine Abrechnung erfolgt immer erst frühestens 2 Monate nach dem Stichtag des Anspruches. Bei meinen Abrechnungen Ende März und Ende April habe ich damit ca. 3.000 Euro an angesparten Anlageergebnissen verloren.

Name der Redaktion bekannt

Danke für den Hinweis! Unser Finanzdienstleistungsteam wird zu diesem Thema weitere Recherchen anstellen.

Die Redaktion

Austrian-Airlines: Umbuchung 7/2020

Mühsame Kommunikation

Zwei unserer AUA-Flüge (von sechs allein heuer) wurden, einer im April und einer im Mai, storniert. Um die Linie – mit der ich bisher recht zufrieden war – zu unterstützen, versuche ich seit Anfang April, diese Flüge (wie von der Austrian selbst angeboten) auf 2021 umzubuchen.

Ich füllte zweimal das Formular auf der Website aus und erhielt prompt eine Bestätigung des Antrags auf Umbuchung. Dann, jeweils etwa zwei Wochen später, kam die Nachricht, dass Umbuchen nur telefonisch möglich sei. Wozu aber dann das Formular? Ich rief für jeden stornierten Flug dreimal an und wartete jedes Mal zwanzig Minuten, bis dann die Verbindung durch das Kundenservice unterbrochen wurde („sorry, system failure“). Viermal schrieb ich an das Feedback-Service, mit dem Ersuchen, mich anzurufen oder die Umbuchung per Mail durchführen zu können.

Es hat nichts geholfen: Nach einiger Zeit kam wieder die Antwort, ich möge es meinerseits telefonisch versuchen. Also viel Zeit vertan und immer retour in dieselbe Schleife, ohne Aussicht auf Erfolg. Die Kommunikation eines Kunden mit Austrian scheint derzeit einfach nicht möglich zu sein.

Mag. Walter J.
E-Mail

Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung von Stornos stehen mit großem Abstand an der Spitze unserer Beschwerdestatistik. Unsere Beratung und Rechtsabteilung arbeiten mit Hochdruck daran, für möglichst viele Betroffene grundsätzliche Lösungen zu finden. Mittlerweile hat unser Leser die Umbuchungen erfolgreich bewerkstelligen können.

Die Redaktion

Beertender: Vom Markt genommen 7/2020

Abgelaufen

Mir ist bewusst, dass ein Produkt aus verschiedenen Gründen vom Markt genommen werden kann. Die heimliche, stille und leise Art und Weise, wie dies beim Beertender der Brauunion passiert ist, empfinde ich aber als genauso wenig korrekt wie das Schreiben, welches ich als Antwort auf meine Anfrage nach einer Eintauschmöglichkeit meines Gerätes erhalten habe.

Daher leite ich Ihnen dieses zu Ihrer Information weiter, vielleicht ergibt sich ja dadurch doch eine Möglichkeit einer Entschädigung, in welcher Form auch immer. Ein simples „können wir nicht anbieten“ bei einer Beertender-Eintauschaktion, welche strategisch gut geplant in den Herbst und Winter gelegt und nirgendwo gut kommuniziert wurde, empfinde ich nicht als besonders konsumentenfreundlich.

Heimo O.
E-Mail

Die Brau-Union argumentiert, dass die Austauschaktion abgelaufen sei. Unsere Rechtsabteilung sieht leider keinen Ansatzpunkt für Geltendmachung einer Entschädigung. Ob die Vorgangsweise konsumentenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Die Redaktion

Billa: Butter-Aktion 7/2020

Kundenpflanz

An einem Sonntag waren ganzseitige Inserate geschaltet mit 5 Stück Butter um 5 Euro. Am Montag war in mehreren Filialen keine Aktionsbutter erhältlich, da diese erst Dienstag geliefert wird, obwohl ab Montag in Aktion. Am Dienstagvormittag war allerdings in mehreren Filialen alles schon ausverkauft.

Im Fernsehen werden Berichte gesendet, dass die Bauern die Milch wegschütten müssen, da die keiner braucht. Irgendwie passt das nicht zusammen und das dürfte nur eine „Bauernfängerei“ gewesen sein, da in der Zeitung mehr Butterwürfel abgebildet waren als jemals in den Filialen erhältlich.

Ing. Werner W.
E-Mail

Grundsätzlich hat ein Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass Aktionsware in Mengen vorhanden ist, die eine vernünftigerweise zu erwartende Nachfrage decken. Alles andere wäre wettbewerbsrechtlich unzulässig. Im Einzelfall ist die Beweisführung allerdings sehr schwierig, die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen daher kaum möglich. Billa hat dem Kunden übrigens nach vier Wochen lapidar mitgeteilt, dass die Aktion „kurzfristig geändert worden sei“ und man „um Verständnis“ bitte.

Die Redaktion

Canon: Defekter Drucker 6/2020

Vergebliche Versuche

Wir haben mit wenig Erfolg die diversesten Tintenstrahldrucker repariert – oder besser, zu reparieren versucht. Bei einer Erfolgsquote von kleiner 50 % und stundenlangem Zeitaufwand reparieren wir diese Geräte nicht mehr. In dem gegebenen Fall ist wahrscheinlich nur der Druckkopf verstopft, der gereinigt gehört. Funktioniert mit Ultraschall am besten!

Alfred P.
Repair-Cafe Gumpoldskirchen

Corona: Fitness-Studio 7/2020

Kündigung nicht akzeptiert

Da ich zur Risikogruppe gehöre, habe ich meinen Vertrag mit einer 1-monatigen Frist gekündigt. Nun teilt mir das Studio mit, dass die Kündigung nicht angenommen wird, da ich bereits die Zahlungen ab April (wegen Schließung) eingestellt habe.

User "retmarut"

Schade, dass das Fitnessstudio hier keine Kulanz zeigt. Dass Sie zur Risikogruppe gehören, ist aber leider kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Sie können nur ordentlich unter Einhaltung von vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist und Kündigungstermin kündigen. Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung muss zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin wirksam werden. Ebenso klar ist: Für den Zeitraum, in dem das Studio seine Leistung nicht erbringen konnte, besteht keine Zahlungspflicht.

Die Redaktion

Coronavirus: Fakten statt Fakes 5/2020

Horrorabbildungen

Bin seit vielen Jahren Abonnent des KONSUMENT und lese Ihr Magazin wirklich gern, habe auch schon so manchen (geldsparenden) Tipp daraus verwenden können. Das Titelbild der o.a. Ausgabe mit mehrfacher Abbildung des Virus stieß mir jedoch wirklich sauer auf angesichts der unnötigen, ja gefährlichen Panikmache der Regierung und der darauf folgenden überzogenen Maßnahmen, die de facto eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte bedeuten und an düstere Zeiten erinnern.

Wir werden sowieso schon monatelang mit Propaganda bombardiert, abweichende auch wissenschaftlich belegbare Meinungen, Statistiken etc. werden vom Tisch gefegt, sogar kriminalisiert, da benötigt es nicht noch Horrorabbildungen in einem sonst seriösen Magazin. Ich überlege daher, mein Abo kommendes Jahr nicht zu verlängern.

Marlene K.
E-Mail

Nichts liegt uns ferner, als Angst zu verbreiten. Wir verfolgen auch in der Corona-Berichterstattung das Ziel, möglichst umfassend, verständlich und seriös zu informieren. Dazu gehört übrigens auch, Fakten von kursierenden Mythen zu trennen.

Die Redaktion

E-Mobilität 6/2020

Tipps aus der Praxis

Leider ist die Politik ihrer Aufgabe, Ordnung in das Tarifchaos zu bringen, bisher nicht nachgekommen. Zwischen gratis und Preisen, die man nur mehr als Wucher bezeichnen kann, ist alles drin. Ich persönlich, E-Autofahrer seit fast 3 Jahren, rate dazu nur, wenn man eine Steckdose am Abstellplatz hat.

Hier noch Tipps zur Suche nach der passenden Ladestation. Die vollständigste Datenbank für Europa mit Hinweisen, welche Ladekarte akzeptiert wird, findet man auf GoingElectric, eine Kostenrechnung bekommt man bei Ladepreise. Die kann natürlich nur grob sein, da viele Ladestationen bei uns nach Zeit abrechnen und es einen Unterschied macht, ob der Akku kalt oder warm ist.

Ein weiteres Problem sind die nach Zeit abrechnenden (Wechselstrom-)Ladesäulen. Wenn man nur mit einer Phase lädt, das ist bei vielen asiatischen E-Autos der Fall, zahlt man nach Zeit, bekommt aber nur 1/3 Strom.

User "winnie2"

Mähroboter 5/2020

Sehr widersprüchlich

Da bringt KONSUMENT in der Mai-Ausgabe ein doppelseitiges Interview mit einem Ökologen zum Thema „Vielfalt erhalten“ mit der Einleitung „Das globale Artensterben ist dramatisch, lange können wir als Gesellschaft nicht mehr tatenlos zusehen“.

Und einige Seiten weiter bei den Testberichten über Mähroboter ist keine Spur mehr von Nachhaltigkeit. Da geht es ausschließlich um technische Details und darum, welcher Mähroboter besser schneidet und sicherer ist. Kein Wort darüber, dass Mähroboter u.a. Bienenkiller sind, da sie dafür sorgen, dass kein Pflänzchen mehr zum Blühen kommt. Im Konkreten ist Nachhaltigkeit offenbar kein Thema mehr, das Konsumenten bei der Überlegung, ob sie sich einen Mähroboter anschaffen sollen, bedenken sollten. Das finde ich sehr enttäuschend.

Mag. Gerhard P.
Leonding

Uns sind solche Widersprüche bewusst. Lesen Sie dazu das aktuelle Editorial "Nachhaltigkeit in KONSUMENT-Tests - Ein Kommentar von Redakteur Markus Stingl" von unserem Nachhaltigkeitsredakteur Markus Stingl.

Die Redaktion

Pickerln auf Obst 4/2020

Ärgerlich

Ich habe einen Garten, dessen wichtiger Teil eine Kompostecke ist. Trotz großer Aufmerksamkeit und Sorgfalt gelangen immer wieder Plastikteilchen in den kompostierbaren Abfall. Vor dem Ausbringen auf den Beeten wird der Kompost durch ein Wurfgitter gesiebt. Kleine Teile, wie zum Beispiel die aufgeklebten kleinen Plastikpickerln, wie sie auf Bananen, Orangen, Äpfeln aus dem Supermarkt aufgeklebt werden, fallen durch und landen dann im Garten beim Gemüse. Sehr ärgerlich, denn man kann sie nicht gleich entdecken und so kommt unnötigerweise Plastik in die Umwelt. Dieser Umstand bringt mich dazu, dieses Obst im Supermarkt zu vermeiden.

Name der Redaktion bekannt

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